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Auf einem grünen Rasen liegen vier Würfel nebeneinander. Auf dem ersten steht environment, auf dem zweiten social, auf dem dritten governance, auf dem vierten esg
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Sparte Handel

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Handel

Was Handelsunternehmen wissen sollten

Lesedauer: 7 Minuten

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07.05.2026

Worum geht es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung − auch Corporate Sustainability Reporting Directive  bzw. CSRD − ist durch eine Erhöhung der Transparenz zu Auswirkungen der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten auf Umwelt und Menschen entlang der Wertschöpfungskette zugehörige Risiken und Chancen aufzuzeigen, und somit die generelle Situation zu verbessern.

Im Omnibus-I-Paket wurde zuletzt sowohl eine zeitliche Verschiebung wie auch eine Anpassung Definition verpflichteter Unternehmen beschlossen. Die Vorgaben der CSRD gelten daher nur mehr für sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. Euro. Diese müssen im Jahr 2028 über das vorangegangene Jahr (also 2027) berichten. ACHTUNG: das bedeutet, dass im Laufe von 2027 die Daten für den Bericht gesammelt werden müssen, damit dieser dann auch in 2028 erstellt werden kann! Bitte beachten Sie, dass eine bestehende Berichtspflicht nach der Non Financial Reporting Directive (kurz NFRD) bis zum Gültigkeitsbeginn der CSRD aufrecht bleibt, auch wenn sie ab 2028 nicht mehr Nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Unternehmen können jedoch wählen, ob sie die noch bestehenden Berichtspflichten nach den Regeln der der nicht-finanziellen Berichterstattung oder den neuen Vorgaben erfüllen. 

Bei der CSRD geht es konkret um eine Reduktion der Emissionen, Energieverbräuche, Abfallmengen und Ressourcennutzung wie auch die Unterbindung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund des wirtschaftlichen Handelns. Hierfür gibt die Richtlinie einheitliche verpflichtende europäische Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) vor.

Man erkennt deutlich den (zumindest inhaltlichen) Zusammenhang zu Anforderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie. Auch die CSRD erwartet entsprechende Daten und Kennzahlen, die Verläufe und Entwicklungen darstellen und daher Aussagen und nachhaltige Entscheidungen ermöglichen sollen.

Daher hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)  freiwillige Standards (VSME), die von nicht-CSRD verpflichteten Unternehmen (z.B. KMU), verwendet werden können, veröffentlicht. Diese Standards stellen laut CSRD, Empfehlung der Europäischen Kommission und NaBeG einen „Value Chain Cap“ dar – also die maximale Menge und Art an Informationen, die von verpflichteten Unternehmen von nichtverpflichteten (z.B. vorgelagerten) Unternehmen für den Nachhaltigkeitsbericht verlangt wird. Sie dienen somit nicht nur als Schutz der KMU vor überfordernden Datenanfragen, sondern auch, um auf Datenanfragen von z.B. Banken und Investoren effizient und angemessen reagieren zu können, und ihre Beteiligung am Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern.

Achtung

Seit dem 6.5.2026 läuft eine öffentliche Begutachtung der angepassten Standards (ESRS und VSME).

Betrifft mich die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja, da auch wenn Sie nicht direkt verpflichtet sind die Möglichkeit besteht, dass entweder einige Ihre B2B-Kunden:innen oder eines Ihrer Zulieferunternehmen in die Verpflichtung fällt und entsprechend Daten bei Ihnen anfragt.

Was soll ich als Handelsunternehmen tun?

Wurden Sie bereits angeschrieben und um Informationsweitergabe ersucht?

  1. Oft sind diese Anfragen sehr allgemein gehalten, da sie zur Erhebung an möglichst viele Lieferanten ausgesendet werden. Sind Ihnen die Anfragen nicht klar setzen Sie sich mit den Fragenden in Verbindung, denn es ist auch in deren Interesse, die richtigen Informationen und Daten zu ihrer Anfrage zu bekommen.
  2. Wenn Sie noch nicht angeschrieben wurden, versuche Sie stückchenweise mit einer eigenen Analyse Ihrer Aktivitäten und Lieferkette zu starten. Dann sind Sie im Fall des Falles, dass (zeitknappe) Anfragen kommen, zumindest vorbereitet.
    Starten Sie hierzu mit den leichter verfügbaren Informationen und hangeln Sie sich Schritt für Schritt weiter – nicht alles auf einmal.
  3. Werfen Sie einen Blick in unsere unter "Weiterführende Informationen" aufgelisteten Serviceleistungen und Leitfäden.
  4. Dokumentieren Sie Ihre Schritte zu Analyse, Datenerhebung und Bewertung. Gerade für KMUs ist es oft schwierig an die geforderten Informationen zu gelangen – besonders wenn Vertragsunternehmen aus Drittländern eingebunden werden müssen. Je eher Sie wissen, wo bei Ihnen der Informationsfluss hakt, desto eher können Sie (z.B. gemeinsam mit dem bei Ihnen anfragenden verpflichteten Unternehmen) eine Lösung finden.
    Suchen Sie sich auch Unterstützung bei Ihren Fachverbänden.
  5. Halten Sie eine Formulierung parat, ob und inwieweit Sie sich bereits mit den Themen Menschenrechte und Umweltauswirkungen in Ihrem Aktivitätenbereich auseinandergesetzt haben, und wo es für Sie Schwierigkeiten gibt (sei es in der Kommunikation mit Ihren Lieferanten, undurchsichtigen Energieabrechnungen oder einfach einem Mangel an Zeit und Ressourcen), sodass Sie zügig auf Anfragen reagieren können.
Hinweis
Sie werden feststellen, dass diese Handlungsempfehlungen sehr stark denen zur CSDDD ähneln. Sie sollten hier nicht das Rad neu erfinden müssen – Datenerhebungen, Formulierungen und Darstellungen, die Sie zu der einen Fragestellung erarbeiten passen aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs eigentlich auch immer zu den anderen Anfragen.

Es kann immer vorkommen, dass die bei Ihnen anfragenden Stellen (B2B-Kund:innen, Banken etc.) eigene Fragebögen oder Tools zum Dateneintrag bereit stellen, daher ist in einem ersten Schritt immer wichtig, die Kommunikation über Sinn und Zweck mit den Anfragenden zu suchen.

Weiterführende Informationen

Tools und Videos

  • Sich mit seiner Lieferkette im Sinne der Richtlinie zu beschäftigen, das birgt einige Parallelen zur Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie bzw. Klimaneutralitätsstrategie (bei Betrachtung der Umweltauswirkungen). Hier finden Sie einen 5-Stufen Leitfaden zur Klimaneutralität im Handel sowie Optionen für einen nachhaltigen, klimabewussten Onlinehandel.
  • Die Bundessparte Handel hat eine Übersicht der Anfragen, die im Zusammenhang mit der EU-Lieferkettenrichtlinie von Mitgliedsunternehmen an die Bundessparte gerichtet wurden sowie zugehörige Handlungsempfehlungen zusammengestellt: Anfragen an Handelsunternehmen zum Product carbon footprint (PCF)
  • Ende 2024 hat die Bundessparte Handel gemeinsam mit der Bundessparte Information und Consulting eine Webinarreihe zur Erhebung von Nachhaltigkeitsdaten explizit für KMUs durchgeführt. Die Nachschau bzw. Nachlese finden Sie hier: Nachhaltigkeitsdaten im Fokus - WKO
  • Erste Videos zu den VSME (freiwilligen Standards der EFRAC für KMUs) wurden in englischer Sprach hier veröffentlicht: EFRAG releases educational videos on the Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs
  • Die WKO hat einen Online Ratgeber zur Nachhaltigkeits-Verpflichtungen entwickelt, anhand dessen Sie mit wenigen Klicks Sie potentiell treffende Verpflichtungen erkennen können.
  • Unterstützung für einen erste Schritt zu der Sie möglicherweise treffenden Dokumentationspflichten liefert das Compliance Tool der Bundessparte Handel.
  • Falls Sie bereits die ersten Schritte in Richtung Sammlung, Verwaltung und Analyse von Nachhaltigkeitsdaten gegangen sind und nun überlegen, diesen Prozess in Form einer Software zu digitalisieren, finden Sie auf der folgenden Seite Tipps und Tricks sowie eine umfangreiche Übersicht an Lösungsanbietern: Überblick ESG Softwarelösungen
  • Wenn Sie sich näher mit möglichen Kennzahlen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung auseinandersetzen möchten – oder eine Nachlese bei konkreten Datenanfragen benötigen – steht Ihnen hier ein umfangreiches Nachschlagewerk zu ESG-Daten zur Verfügung: Fit4ESG Handbuch für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Hinweis
Im November 2027 wurde von Ursula von der Leyen im Rahmen der Bürokratieabbauoffensive eine Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben – konkret der CSRD-, CSDDD- und Taxonomie-Verordnung – angekündigt.

Ausgehend vom Omnibus I-Paket (oder auch "Sustainability Omnibus") wurde im April 2025 auf EU-Ebene die sogenannte "Stop-the-Clock"-Richtlinie beschlossen, mit der noch nicht verpflichteten Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf Nachhaltigkeitsberichtserstattung und Lieferkettenrichtlinie eingeräumt wird. Die Kommission selbst will dieses mehr an Zeit nutzen, um Vereinfachungen und Bürokratiereduktion zu bewirken.

Die entsprechenden Vorschläge liegen derzeit auf – die ersten Berichtpflichten noch nicht verpflichteter großer Unternehmen und börsennotierter KMUs beginnen mit 2028 über das Geschäftsjahr 2027, weiterführende Leitlinien sollen bis Juli 2026 verfügbar werden.