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© Edwin Enzlmüller Fotografie, WKOÖ – sparte.industrie
Sparte Industrie

Industrie.aktuell

Doppelbudget: Richtige Richtung bei Arbeit, falsche Signale bei Finanzierung

Lesedauer: 17 Minuten

05.05.2026

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für das Doppelbudget 2027/28 verständigt. Klar ist: Es handelt sich derzeit um einen politischen Budgetpfad – viele Details bleiben bis zur Budgetrede im Juni offen. Für die Industrie sind die Stoßrichtungen dennoch bereits erkennbar.

Positiv ist die geplante Senkung der Lohnnebenkosten. Ab 2028 soll der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds um einen Prozentpunkt sinken. Damit wird ein zentrales Standortproblem adressiert: Österreich zählt weiterhin zu den Ländern mit hoher Abgabenbelastung auf Arbeit. Die Entlastung ist daher ein wichtiger erster Schritt, wenn auch noch keine strukturelle Lösung.

Kritisch ist jedoch die geplante Gegenfinanzierung. Die vorgesehene Erhöhung der Körperschaftsteuer für Unternehmen mit Gewinnen über 1 Mio. Euro trifft insbesondere kapitalintensive Industriebetriebe. Gerade diese Unternehmen finanzieren Investitionen in Transformation, Digitalisierung und Dekarbonisierung aus Eigenmitteln. Eine zusätzliche steuerliche Belastung schwächt diese Fähigkeit unmittelbar.

Besonders problematisch ist die derzeit unklare Ausgestaltung der sogenannten Millionenschwelle. Ohne klare Regelung drohen neue bürokratische Hürden und Unsicherheiten – etwa bei Konzernstrukturen oder Verlustverrechnung. Damit entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand, ohne erkennbaren standortpolitischen Mehrwert.

Auch die geplante Einbeziehung von Beschäftigten über 60 in den FLAF-Beitrag ist ein widersprüchliches Signal. In Zeiten von Fachkräftemangel und demografischem Wandel braucht es stärkere Anreize für längeres Arbeiten – nicht deren Abschwächung.

Die Querfinanzierung insgesamt bleibt unvollständig. Die bislang bekannten Maßnahmen decken nur einen Teil der Kosten der Lohnnebenkostensenkung ab. Für die Industrie ist jedoch entscheidend, dass Entlastungen dauerhaft und nachvollziehbar finanziert sind.

Fazit: Die Senkung der Lohnnebenkosten ist richtig und überfällig. Entscheidend wird jedoch sein, dass sie nicht durch neue Belastungen für produktive Unternehmen konterkariert wird. Die Industrie braucht Planungssicherheit, klare Regeln und eine Finanzierung, die den Standort stärkt – nicht schwächt.

Bildung

Der Kläger (Lehrling) besprach seinen Wunsch, im Sommer 2024 14 Tage Urlaub zu nehmen, mit seinem - für ihn bis April 2024 zuständigen – Ausbilder.  Dieser äußerte sich ihm gegenüber lediglich dahin, dass der Kläger seine Urlaubsansuchen "in die App" einzutragen habe und dass "der Urlaub im Sommer schon passen werde". Auch der für ihn ab Mai 2024 zuständige Ausbilder antwortete dem Kläger, auf das Thema Sommerurlaub angesprochen, nur, er sei ja Lehrling, weshalb "das schon passen" werde und "kein Problem" sei; über ein konkretes Datum wurde dabei nicht gesprochen. Erst am Nachmittag des 5.7.2024, einem Freitag, sandte der Kläger seinem Ausbilder eine (erst am Montag zugestellte) Nachricht, aus der der (jetzige) Urlaubsantritt und dessen Ende am 18.7.2024 hervorging. Ein Urlaubsansuchen in der im Betrieb dafür vorgesehenen App stellte der Kläger nicht.

Der OGH sah darin – wie auch das Berufungsgericht – einen eigenmächtigen Urlaubsantritt und damit eine ungerechtfertigte Abwesenheit des Klägers vom Lehrplatz; im Wesentlichen mit folgender Begründung:

Ein Grund, der den Lehrberechtigten zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigt, liegt gemäß § 15 Abs 3 lit e BAG vor, wenn der Lehrling seinen Lehrplatz unbefugt verlässt. Das Dienstversäumnis muss pflichtwidrig, erheblich und schuldhaft sein und überdies eines rechtmäßigen Hinderungsgrundes entbehren. Erheblich kann das Dienstversäumnis insbesondere auch dann sein, wenn ihm nach der Dauer der versäumten Arbeitszeit besondere Bedeutung zukommt. Eine - hier gegebene - zweiwöchige Abwesenheit vom Lehrplatz ist zweifelsohne erheblich.

Die Bejahung der Pflichtwidrigkeit und der Schuldhaftigkeit der Abwesenheit durch die Vorinstanz ist ebenfalls vertretbar, war dem Kläger doch bewusst, dass der Urlaub mit dem Lehrberechtigten zu vereinbaren ist (§ 4 Abs 1 UrlG) und dass dazu eine Absprache mit dem Ausbilder nicht ausreicht, sondern von ihm ein Urlaubsansuchen in der im Betrieb verwendeten App erforderlich ist; ein solches Ansuchen oder ein anderes Angebot zum Abschluss einer Urlaubsvereinbarung stellte der Kläger an den Lehrberechtigten aber nicht.

Ein Dauerzustand rechtfertigt die Entlassung (unter Bedachtnahme auf die Obliegenheit der Unverzüglichkeit) während des gesamten Zeitraums, während dessen das pflichtwidrige Verhalten besteht. Die Unterlassung der Dienstleistung ist ein solcher Dauertatbestand; jedenfalls solange sie fortbesteht, kann daher das Auflösungsrecht geltend gemacht werden. Eine Verfristung des Entlassungsgrundes tritt nur dann ein, wenn die Entlassung nach Beendigung des pflichtwidrigen Verhaltens nicht unverzüglich ausgesprochen wird. Der Lehrberechtigte entließ den Kläger am 24.7.2024. Zu diesem Zeitpunkt hatte er seinen Dienst noch nicht wieder angetreten, sodass die Entlassung rechtzeitig erfolgte.

OGH 27.11.2025, 8 ObA 46/25k

Eine Lehre stellt Lehrbetriebe manchmal vor Herausforderungen oder auch besondere Chancen. Das „Lehre statt Leere“ Lehrbetriebscoaching hilft Unternehmen, sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu positionieren.

Das Coaching ist speziell für Betriebe geeignet, die bereits ausbilden oder in naher Zukunft die Ausbildung von Lehrlingen planen. Die Coachings sind kostenlos, vertraulich und werden österreichweit angeboten. Die Dauer der Beratungsgespräche und Coachings bestimmen Sie.

Was das Coaching bietet

  • Betriebliche Ausbildungsstrukturen optimieren
  • Potenziale und Stärken von Lehrlingen und Ausbildungsverantwortlichen individuell weiterentwickeln
  • Bei herausfordernden Situationen im Ausbildungsalltag richtig reagieren

Wie das Coaching abläuft

Im Coaching werden Lehrbetriebe und/oder Ausbilderinnen und Ausbilder bei Herausforderungen rund um die Lehrausbildung individuell beraten und begleitet. Ziel ist, Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten und Lösungen und Möglichkeiten am Weg zum Lehrabschluss zu finden.

Der Coach hilft beim Erarbeiten individueller Lösungen und begleitet Lehrbetriebe und/oder Ausbilderinnen und Ausbilder. Telefonisches Coaching und Coaching über das Internet sind möglich - wenn die Entfernung groß, die Zeit knapp oder der Bedarf kurzfristig ist. Die Coaches unterliegen der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen weitergeben.

Weitere Informationen: www.lehre-statt-leere.at

Wirtschaftskammer OÖ 

Lehre.fördern

Wiener Straße 150, 4020 Linz

T: 05-90909-2010, F: 05-90909-4089

E: lehre.foerdern@wkooe.at

W: www.lehre-foerdern.at

Krankenstandsmanagement immer aufs Neue heraus. Wappnen Sie sich mit dem rechtlichen Know-How (inkl. den aktuellsten Entscheidungen rund um das Thema Krankenstand), das Sie für den richtigen, sicheren und selbstbewussten Umgang mit Krankenstandsfällen benötigen.

Inhalte:

  • Ist ein Krankenstand immer zu bezahlen?
  • Fehlende Krankmeldung –> Was sind die Rechte des Arbeitgebers?
  • Verdacht auf Krankenstandsmissbrauch -> Was kann/soll der Arbeitgeber tun?
  • Entgeltfortzahlungskontingente -> Wie lange ist ein Krankenstand zu bezahlen?
  • Der/Die Arbeitnehmer:in hat den Krankenstand selbst verschuldet -> Was sind die Konsequenzen?
  • Kündigung im Krankenstand – Achtung Risiko!
  • Kündigung wegen häufiger Krankenstände – was vorab zu bedenken ist
  • Krank im Urlaub -> Was nun?
  • Was ist anders, wenn es um einen Lehrling geht?

Termin/Ort: Mittwoch, 20.5.2026, 14:30 – 16:30 Uhr, Online

Trainer: Mag. Dr. Andreas Gattinger, WKOÖ

Preis: EUR 89,00--für WKOÖ-Mitglieder

Hier geht’s zur Anmeldung.

Energie

Erster PV-Fördervall 2026 startete

Im April erfolgte der erste Fördercall für Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen. Insgesamt sind für 2026 drei PV-Fördercalls vorgesehen. Förderwerbende haben daher über das Jahr hinweg mehrere Gelegenheiten, Fördermittel zu beantragen. Besonders attraktiv bleibt der Investitionszuschuss durch den weiterhin verfügbaren „Made-in-Europe“-Bonus, der den Einsatz europäischer Komponenten zusätzlich fördert.

Start des 1. Fördercalls für Photovoltaikanlagen am 23. April 2026

Am 23. April 2026 startete der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen. Die Einreichung von Projekten läuft bis 11. Mai 2026 über das EAG-Portal. Bitte beachten Sie, dass ein gezogenes Ticket noch keinen eingereichten Förderantrag darstellt. Verabsäumen Sie daher nicht, nach der Ticketziehung während des laufenden Fördercalls Ihren Antrag einzureichen.

Weiters sollten Interessierte beachten, dass Stromspeicher ausnahmslos nur in Verbindung mit einem Förderantrag zu einer PV-Anlage (Neuanlage oder Erweiterung) gefördert werden können. Eine alleinige Förderung von Stromspeichern oder Stromspeichererweiterungen generell ist nicht möglich.

Mehr Infos finden Sie hier: www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/leitfaden-fuer-die-ivz-antragstellung-photovoltaik/

Das Förderjahr 2026 im Überblick:

Fördercalls Investitionszuschuss

  • Photovoltaik: 23.4.2026 bis 11.5.2026
  • Windkraft: 28.4.2026 bis 19.5.2026
  • Wasserkraft: 29.4.2026 bis 3.6.2026
  • Biomasse: 7.5.2026 bis 21.5.2026

Ausschreibungen Marktprämie

  • Wind- und Wasserkraftanlagen: 6.5.2026 bis 27.5.2026
  • Biomasse: 21.5.2026 bis 11.6.2026
  • Photovoltaik: 27.5.2026 bis 11.6.2026

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Studie zeigt Potenziale erneuerbarer Energien in Österreich bis 2030 und 2040

Eine neue Studie im Auftrag des Klima- und Energiefonds untersucht, die Potenziale erneuerbare Energien in Österreich bis 2030 und 2040. Erstellt wurde die Analyse unter Leitung des AIT Austrian Institute of Technology gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, TU Wien, AEE INTEC und Energiewerkstatt. Ziel war es, eine methodisch einheitliche und räumlich hochauflösende Entscheidungsgrundlage für Energiepolitik, Raumplanung und Investitionen zu schaffen. Die Ergebnisse werden zusätzlich über ein öffentlich zugängliches Web-GIS bis auf Gemeindeebene dargestellt.

Untersucht wurden sieben Technologiefelder: Photovoltaik, Wasserkraft, Windenergie, tiefe Geothermie, Bioenergie, Solarthermie sowie Umweltwärme und Abwärme. Zusätzlich wurde die künftige Energienachfrage berücksichtigt. Die Studie unterscheidet zwischen technischen und realisierbaren Potenzialen und betrachtet dabei auch wirtschaftliche, technologische, gesellschaftliche, klimatische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen.

Die Studie sieht besonders hohe Potenziale bei Photovoltaik und Windenergie. Photovoltaik kann bis 2040 einen Beitrag von über bzw. rund 50 TWh pro Jahr leisten, insbesondere auf Gebäuden und bereits versiegelten Flächen. Windenergie erreicht je nach Entwicklungspfad bis zu rund 42 TWh pro Jahr. Wasserkraft bleibt eine tragende Säule der Stromversorgung; zusätzliche Beiträge ergeben sich vor allem durch Neubauten und Optimierungen bestehender Anlagen mit bis zu rund 10 TWh pro Jahr.

Für die Wärmewende hebt die Studie vor allem Umweltwärme, oberflächennahe Geothermie und Abwärme hervor. Luftwärme und oberflächennahe Geothermie können jeweils bis zu rund 20 TWh pro Jahr beitragen, vor allem in Kombination mit Wärmepumpen, Gebäudesanierung und geeigneten Nah- und Fernwärmenetzen. Solarthermie weist bis 2040 ein realisierbares Potenzial von bis zu 13 TWh pro Jahr auf. Bioenergie bleibt ein wichtiger Bestandteil des Energiesystems; das realisierbare Potenzial wird für 2040 mit rund 59 bis 72 TWh pro Jahr angegeben.

Weitere Informationen

Zur Studie

Technologie

Die Zukunft der Mobilität kennt keine Grenzen – sie rollt nicht nur über Asphalt, sondern erobert Schienen, die Luft und sogar das Weltall.

Die Zukunft.Mobilität ist Österreichs größter Branchentreff der automotiven Zulieferindustrie – und der zentrale Treffpunkt für Visionen, Innovationen und Zukunftstechnologien rund um Mobilität. Mit über 200 Teilnehmer:innen bringt das etablierte Veranstaltungsformat Entscheider:innen, Entwickler:innen und Interessierte aus der gesamten Zulieferkette zusammen.

Erfolgreich und vernetzt verbindet die Zukunft.Mobilität die Mobilitäts-Community aus Österreich und Bayern. Sie schafft Raum für Dialog, Austausch und neue Perspektiven – und inspiriert mit frischen Ideen, zukunftsweisenden Konzepten und branchenübergreifendem Denken.

In Steyr verschmelzen Automobil-DNA mit Pioniergeist, hier trifft Automobilgeschichte auf Innovationskraft.

Wie sieht Mobilität aus, wenn die Straße nur der Anfang ist? Finden Sie es heraus bei der Zukunft.Mobilität!

Wann: 9.6.2026 - 10.6.2026

Wo: Museum Arbeitswelt | Wehrgrabengasse 7 | 4400 Steyr

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Ein Regenbogen macht mit Farben sichtbar, was sonst verborgen bleibt: Licht wird von transparenter Materie, hier den Wassertropfen, „gebrochen“. Derselbe physikalische Effekt steckt in vielen Technologien des Alltags, wie LCD-Bildschirmen und dem Breitbandanschluss mit Glasfaserkabel. Auslöser der Lichtbrechung ist eine Wechselwirkung zwischen dem Licht und den Atomen der Materie. Durch sie geraten die Lichtwellen sozusagen ein wenig aus dem Takt. Auch „Röntgenlicht“ wird „gebrochen“. Hier ist der Effekt jedoch schwer zu messen. Ein Miniatur-Messgerät verschafft nun ganz neuen Zugang.

Forschende der Universitäten Göttingen und Hamburg haben mit Partnern das, nach ihrem Wissen, weltweit kleinste Röntgen-Interferometer gebaut. Damit konnten sie die Brechung von auf wenige Nanometer begrenzten Röntgenstrahlen erstmals genau vermessen und daraus schließen, wie diese mit Atomkernen interagieren.

Das neue Röntgen-Interferometer nutzt das Prinzip des berühmten Doppelspalt-Experiments, das laut dem Nobelpreisträger Richard Feynman das „Herz der Quantenmechanik“ in sich trägt. Die beiden Spalte liegen nur 50 Nanometer auseinander; das entspricht etwa einem Tausendstel der Dicke eines menschlichen Haares. Die Forschenden experimentierten damit an der Europäischen Synchrotronstrahlungsquelle ESRF im französischen Grenoble.

In einen Spalt brachten sie Atome des Eisen-Isotops 57Fe ein. Das Experiment wurde größtenteils mit einzelnen Photonen der Röntgenstrahlung durchgeführt. Jedes dieser „Lichtteilchen“ durchquert gleichzeitig beide Spalte. In einem Spalt interagiert das Photon mit den Atomkernen des Eisen-Isotops. Hinter den Spalten erzeugt es dann charakteristische Muster, aus denen die Stärke der Lichtbrechung bestimmt wird. Daraus konnten die Forschenden auf die Wechselwirkung zwischen den Röntgen-Photonen und Eisen-Atomen schließen.

Interferometer für Röntgenstrahlung zu bauen, ist herausfordernd. Sie müssen besonders präzise sein: Röntgen-Lichtwellen werden schwächer gebrochen und sind extrem kurz – etwa Tausendmal kürzer als die des sichtbaren Lichts und kürzer als der typische Abstand zwischen Atomen in Materie. Gleichzeitig ist ihre Brechung hoch relevant. Mit ihr erzeugt etwa die Röntgen-Phasenkontrast-Bildgebung detailreiche 3D-Bilder von biologischen Proben, ohne sie zu beschädigen. In ihr sind außerdem genaue Informationen über die in Materie enthaltenen Atome und deren Anordnung verborgen. Diese waren für Forschende bisher schwer zugänglich.

Das Experiment demonstriert, wie Lichtbrechung Informationen liefert, die aus der sonst gemessenen Abschwächung des Lichts nicht hervorgehen – insbesondere im Zusammenhang mit atomaren Resonanzen. Außerdem liefere es eine Grundlage, um den Brechungsindex unterschiedlicher Elemente für Röntgenstrahlung systematisch und präzise zu vermessen. In Zukunft sind auch integrierte optische Schaltkreise für Röntgenstrahlung denkbar.

Umwelt

Im Dezember 2025 hatten sich die Europäischen Co-Gesetzgeber bekanntlich darauf verständigt, die Anwendung der EUDR um zwölf Monate auf Jänner 2027 zu verschieben sowie auf das aufwändige Weiterleiten von Referenznummern entlang der Lieferkette zu verzichten. Zudem wurde die Kommission beauftragt, bis zum 30. April 2026 weitere Vereinfachungen der EUDR zu prüfen und entsprechende Vorschläge dem Parlament vorzulegen.

Am 4.5.2026 hat die Kommission neue Dokumente zur EUDR (insb. Delegated Regulation, überarbeitetes Guidance Document sowie FAQs) veröffentlicht.

Alle Unterlagen samt Pressemitteilung finden Sie hier.

Im vorliegenden Entwurf werden die wichtigsten technischen Elemente des Registers und der Funktionsweise beschrieben. Der DPP ist juristisch so konzipiert, dass das Register das Bindeglied zwischen der Information (Daten) und dem Produkt darstellt. Dieses Bindeglied wird von der EK verwaltet und geregelt. Die Daten des Produkts werden von Unternehmen dezentral gespeichert. Obwohl der Entwurf einen wichtigen Eckpunkt darstellt, fehlen noch drei weitere Rechtsakte und die DPP-Standards, um den DPP im vollen Ausmaß einsetzen zu können. Die Vorlage des Entwurfs bleibt dennoch ein wichtiger erster Schritt.

Zusätzlich zum Entwurf wird die EK noch Richtlinien und eine Bedienungsanleitung zur Registrierung und zum Datenmanagement vorlegen. Die EK hat angekündigt, dass das Register getestet werden kann. Details fehlen noch.

  • Artikel 1 - Anwendungsbereich
    • Z. 1 Der Entwurf soll auf Produkte anwendbar sein, die unter die ESPR, die Batterien VO und jeden anderen Rechtsakt anwendbar sein, für den künftig DPPs vorgesehen sind (z.B. Spielzeug, Detergenzien, Bauprodukte).
    • Z. 2 Beschreibt den Umfang der Zwecke, für die das Registry herangezogen werden soll.
  • Artikel 2 - Definitionen
    • Enthält eine Auflistung aller im Entwurf verwendeten Definitionen
  • Artikel 3 – Strukturelle Bestandteile des Registers  
    • eine Website für den Zugriff auf das Register
    • Schnittstelle zur Registrierung des DPP und zum Abruf von Informationen
    • Möglichkeit zur Überprüfung der Existenz und Vollständigkeit der DPPs
    • Generierung eindeutiger Registrierungskennungen;
    • Warencodes für Produkte, die unter das Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr“ gestellt werden sollen;
    • Liste der Anbieter von Diensten für den digitalen Produktpass;
    • ein semantisches Repository;
    • ein Protokollsystem;
    • Identifizierungs- und Autorisierungsverfahren für Registerbenutzer.
  • Artikel 4 bis Artikel 6 – Verifizierung der Wirtschaftsteilnehmer (d.h. von natürlichen Personen und Unternehmen, die Daten in den DPP eingeben wollen) und anderer Akteure der Wertschöpfungskette
    • Vorgehensweise, wie Wirtschaftsteilnehmer Zugang zum Register erhalten können
    • Der Begriff des Wirtschaftsteilnehmers ist in den jeweiligen Rechtsakten enthalten (vgl. z.B. Art. 2 Z. 46 ESPR).
  • Artikel 7 – Nationale Behörden
    • In den Mitgliedsstaaten sind eine zentrale Behörde für die Zugangsrechte zum Register zu etablieren.
    • Weitere Rechte und Pflichten der Behörde werden beschrieben.
  • Artikel 8 bis Artikel 10 – Registrierung des DPP
    • Beschreibung der Rechte und Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer und der EK
    • Weiters werden die Anmeldebestätigung und das Datenmanagement beschrieben
  • Artikel 11 bis Artikel 18 – Datenstruktur, Datenschutz und technischer Support
    • In diesen Artikeln werden verschiedene Aspekte der eingepflegten Daten, der Schutz persönlicher Daten, Wartung des Registers etc. geregelt.
  • Artikel 19 bis Artikel 22 – Pflichten von Wirtschaftsteilnehmern, Akteuren der Wertschöpfungskette, EK und Mitgliedsstaaten
    • Hier sind die verschiedenen Pflichten zwischen den Stakeholdern des Registry überblicksartig aufgezählt.

Ihre allfällige Stellungnahme senden Sie bitte bis Mittwoch, 20. Mai 2026 an industrie@wkooe.at.

Das Amt der OÖ Landesregierung hat die Begutachtungsunterlagen für eine Änderung des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes übermittelt.

Die Novelle betrifft unter anderem folgende Bereiche:

  • Getrennte Sammlung von Abfällen an allgemeinen Plätzen
  • Biotonnenabfälle
  • Textilien
  • Abfall bei Veranstaltungen
  • Verarbeitung personenbezogener Daten und automationsunterstützte Datenverarbeitung
  • Ermöglichung von Pilotprojekten für die Sammlung kommunaler Abfälle
  • Streichung des § 23 (Beschränkungen der Abfallbeseitigungen)
  • Vorgaben für die Ausgestaltung des Konzepts für den Betrieb der Altstoffsammelzentren im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen von krisen- oder katastrophenhaftem Ausmaß

Details zu den geplanten Änderungen entnehmen Sie bitte dem Begutachtungsentwurf sowie der Textgegenüberstellung. Links zu den PDFs finden Sie in den Umweltnews oder direkt auf der Homepage des Landes Oberösterreich.

Ihre allfällige Stellungnahme senden Sie bitte bis Montag, 11. Mai 2026 an industrie@wkooe.at.

Mit der Aufnahme in Anhang XIV wurde festgelegt, dass 2,4‑DNT nach dem 21. August 2015 in der EU nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden darf, sofern keine Zulassung beantragt und erteilt wurde. Es gingen keine Anträge auf Zulassung für die Verwendung von 2,4-DNT als Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder für die Beimischung des Stoffes zu Erzeugnissen ein, was bedeutet, dass der Stoff in der Union, auch bei der Herstellung von Erzeugnissen, nicht verwendet wird.

Da die REACH Zulassungsvorschriften für importierte Produkte nicht gelten, wurde die bestehende Zulassung auf Stoffebene nun um eine Beschränkung auf Produktebene erweitert.

Es soll die Einfuhr von 2,4-DNT-haltigen Produkten in den EU-Markt unterbunden werden.

Es wurden Erzeugnisse vom Anwendungsbereich der Beschränkung ausgenommen, bei denen das Vorhandensein von Karzinogenen durch Rechtsvorschriften der Union bereits geregelt ist (z.B. Spielzeug, Medizinprodukte, Abfälle, Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff).

Weitere Details und Links in den Umweltnews auf wko.at.

In einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren moniert die Europäische Kommission die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184. Das ist die Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz geändert werden (LGBl. Nr. 34/2026) dient dem Zweck, drohende Strafzahlungen wegen nicht vollständiger Umsetzung der Richtlinie zu vermeiden.

Weitere Infos und Links in den Umweltnews.

Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 werden drei bestehende Richtlinie geändert: die Wasserrahmen­richtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik.

Mit der Novelle werden strengere Schutzvorschriften für Oberflächengewässer und Grundwasser eingeführt. So wird etwa die Liste der Stoffe, die für Oberflächengewässer und Grundwasser schädlich sind, aktualisiert. Sie umfasst etwa Arzneimittel, Pestizide, Bisphenoloe und PFAS. Erstmals werden Normen eingeführt, die das kumulative Risiko kombinierter Stoffe berücksichtigt. Zudem werden die Mitgliedstaaten zu einer strikteren Überwachung und Berichterstattung verpflichtet.

Die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2039 Zeit, die neuen Standards zu erfüllen. Bei bestimmten Stoffen in Oberflächengewässern gibt es eine kürzere Frist bis 2033.

Link zur Richtlinie und weiterführende Links in den Umweltnews!

Allgemeines

20. Mai 2026 |10:00 bis 12:30 Uhr

Deutschland investiert in den kommenden Jahren massiv in den Ausbau und die Modernisierung seiner Infrastruktur – von Energie- und Klimaschutzprojekten über Digitalisierung bis hin zu klassischen Infrastrukturprojekten (Straßen, Brücken, Schiene und Bau). Für österreichische Unternehmen eröffnen sich daraus neue Marktchancen sowie zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten an öffentlichen Projekten. 

Das AußenwirtschaftsCenter Berlin lädt Sie zu einem kostenpflichtigen Webinar ein, das einen kompakten Überblick über das deutsche Sondervermögen und die geplanten Infrastrukturpakete bietet, auf die wesentlichen Aspekte des deutschen Vergaberechts und die rechtssichere Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen Bezug nimmt bzw. praktische Wege zur Auftragsvergabe aufzeigt. Ein weiterer Punkt ist die Vorstellung des CABI‑Vergabepiloten, der Unternehmen dabei unterstützt, ihre Kompetenzen im Bereich öffentlicher Ausschreibungen systematisch auszubauen und ihre Erfolgschancen in Vergabeverfahren zu erhöhen. Im Anschluss an die Vorträge stehen die Experten den Teilnehmern für individuelle Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Veranstaltungswebsite.

Am 30. Mai 2026 kommt es aufgrund einer angemeldeten Versammlung auf der A13 Brenner Autobahn bei Matrei am Brenner zu einer umfangreichen Verkehrssperre des gesamten Brennerkorridors in Tirol/Österreich. An diesem Tag ist der Brennerkorridor für den Durchzugsverkehr nicht nutzbar. Eine großräumige Umfahrung Tirols ist erforderlich. Die An- und Abreise nach bzw. aus Tirol bleibt grundsätzlich möglich, jedoch ist mit erheblichen Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Es wird daher dringend empfohlen, Reisen nach Möglichkeit auf einen anderen Tag zu verlegen.

Der öffentliche Personenverkehr (Bus und Bahn) ist von den Sperren.

Alle aktuellen Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter https://www.tirol.gv.at/buergerservice/30-mai-2026-sperre-des-brennerkorridors/

In diesem Seminar werden Unternehmer:innen mit den wichtigsten Haftungstatbeständen vertraut gemacht, lernen die Vertragssicherungsmöglichkeiten kennen und bekommen Tipps zur Haftungsvermeidung.

Inhalte:

  • Die wichtigsten Haftungstatbestände (Schadenersatz etc.) im Überblick
  • Vertragssicherungsmöglichkeiten (Eigentumsvorbehalt etc.)
  • Sonderregelungen für Konsumenten laut Konsumentenschutzgesetz
  • Fristen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Tipps zur Haftungsvermeidung

Termin/Ort: Di, 2.6.2026: 14:00 – 18:00 Uhr, Online

Trainer: Mag. Dr. Rudolf Oberschneider, Jurist der Gemeinde Saalfelden

Preis: EUR 179,00 pro Termin, inkl. Arbeitsunterlagen

Anmeldung: https://veranstaltungen.wkooe.at/veranstaltung/2026-8675

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