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Zwei Personen in Arbeitskleidung mit Helmen stehen in einer Recyclinganlage und unterhalten sich. Sie halten eine Sprühflasche und ein Stück Altkarton in den Händen. Eine Person deutet in eine Richtung.
© auremar

Kostenloses Webinar | § 24a AWG – Erlaubnis für die Sammlung und Behandlung von Abfällen

Dienstag, 12.5.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

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14.04.2026

Wer Abfälle sammelt oder behandelt, braucht eine entsprechende Erlaubnis des Landeshauptmanns gemäß § 24a AWG. Diese ist oft mit vielen Fragen verbunden:

  • Fällt mein Vorhaben in den Abfall-Begriff?
  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um die Erlaubnis zu erhalten?
  • Welche Ausnahmen gibt es und trifft so eine Ausnahme auf mein Vorhaben zu?

Frau Mag. Sophie Moser vom Land OÖ informiert Sie praxisnah über Wissenswertes rund um die § 24a-Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen. 

Referentin:
Mag. Sophie Moser | Amt der Oö. Landesregierung 

Moderation:
MMag. Rita Pfandler | WKO Oberösterreich | SI-Umweltservice 

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