Zum Inhalt springen
Naturlandschaft mit Wiesen und Bäumen in Bewegungsunschärfe, in der Mitte Schwertransporter beladen mit Holzstämmen auf Straße fahrend
© Christian Vorhofer

Umweltmerkblatt für temporär betriebene Nassholzlager

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 25.02.2022

Der Inhalt dieses Umweltmerkblatts gilt ausschließlich für temporäre Nassholzlager, die aufgrund von Katastrophenereignisse (z.B. Stürme, Holzschädlinge) angelegt werden. Diese Nassholzlager werden im Wesentlichen so betrieben, dass in einer zeitlich begrenzten Periode Rundholz in das Lager eingebracht und daraufhin für etwa 1 bis 2 Jahre gelagert wird. Danach wird das eingelagerte Rundholz wieder abgebaut. Im Regelfall wird ein derartiges Nassholzlager daraufhin bis zum nächsten Katastrophenereignis stillgelegt. Permanent betriebene Nassholzlager sind nicht Gegenstand dieses Umweltmerkblattes. 

Weitere interessante Artikel
  • Mehrere Personen in grünen Schürzen stehen in Restaurant und blicken auf zwei weitere Personen ihnen gegenüber stehend
    Umweltmerkblatt Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe
    Weiterlesen
  • Zwei  von fünf Personen in einer Gruppe reichen sich die Hand
    Gründerinfo: Tipps für Standortwahl, Betriebsanlagen und Arbeitnehmerschutz – in Deutsch, Bosnisch, Serbo-Kroatisch, Türkisch und Englisch
    Weiterlesen
  • Verschiedene Milchprodukte und Eier nebeneinander platziert auf hölzernem Untergrund
    Umweltmerkblatt für kleine Molkereien und Käsereien
    Weiterlesen