Zum Inhalt springen
Holzwürfel mit Paragraphen Icon sowie DSGVO Schriftzug auf Tastatur, Topshot
© fotogestoeber | stock.adobe.com

Merkblatt Selbstbedienungsverordnung

Lesedauer: 1 Minute

Die Selbstbedienungsverordnung (BGBl. II Nr. 251/2015) enthält für bestimmte chemische Produkte (Stoffe, Gemische) ein striktes Selbstbedienungsverbot bei der Abgabe an private Letztverbraucher. Andere Produkte dürfen in Selbstbedienung nur dann abgegeben werden, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. 

Einen genauen Überblick gibt Ihnen das Merkblatt Selbstbedienungsverordnung.

Stand: 07.12.2023

Weitere interessante Artikel
  • Zwei Personen bei Herstellung eines Zahnersatzes, Verwendung von zahntechnischen Apparaturen, Im Hintergrund Bildschirm mit Zahnsimulation
    Abfallwirtschaftskonzept für Zahntechniker
    Weiterlesen
  • Lächelnde Person mit Brille tippt auf Tablet, im Hintergrund verschwommen Regale mit gestapelten Kartons
    Webinar „Forum Sicherheitstechnik – Lagerung gefährlicher Stoffe – 3. Teil“
    Weiterlesen