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Detailansicht einer grünen Tonne mit Gefahrenaufkleber brennbar, im Hintergrund verschwommen weitere blaue Tonnen aufeinander gestapelt
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Zusammenlagerung von Chemikalien

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Stand: 09.02.2026

Bei der Planung und dem Betrieb von Chemikalienlagern taucht immer wieder die Frage auf, ob bestimmte Chemikalien zusammengelagert werden dürfen oder nicht. Die bestehenden Lagervorschriften (Betriebsanlagenrecht, Chemikalienrecht, ...) reichen vielfach zur Klärung nicht aus. Dieses Merkblatt bietet umfassende Entscheidungshilfen für die Zusammenlagerung von Chemikalien. Letztlich entscheidet die Behörde über die Zulässigkeit einer Zusammenlagerung.

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