Zum Inhalt springen
Recycling Konzept mit Recycling Symbol und unterschiedlichen Materialien auf einem Holzuntergrund, Topview
© New Africa | stock.adobe.com

Meldung des oder der Abfallbeauftragte:n

Lesedauer: 1 Minute

06.06.2023

Gemäß § 11 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer:innen ein:e fachlich qualifizierte:r Abfallbeauftragte:r zu bestellen. Die Bestellung oder Abbestellung des oder der Abfallbeauftragten ist der Behörde unverzüglich zu melden. Dazu ist der oder die Abfallbeauftragte als Kontaktperson am EDM-Portal (www.edm.gv.at) einzutragen. Eine Registrierung des Betriebs ist dazu erforderlich.


Weitere interessante Artikel
  • Aufgeklappter Spiralblock mit Schriftzug To do list und Checkboxen, daneben Bleistift liegend, Hintergrund lachsfarben
    Online-Checkliste zur Errichtung oder Änderung von Betriebsanlagen
    Weiterlesen
  • Schwarzes aufgemaltes Fragezeichen auf Stück Papier liegt auf einem Notizbuch, Tastatur, Brille, Büroklammern, Bleistift und Smartphone liegen daneben, Topview, Vogelperspektive
    Häufig gestellte Fragen zur Arbeitsinspektion
    Weiterlesen