Person in weißer Bluse beugt sich über gedeckten Tisch und greift nach Schüssel mit einer Hand, in anderer Hand hält sie Teller mit Essen
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Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Bei Betreibern von Gastronomiebetrieben besteht vielfach Unsicherheit, welche „Zusatzaktivitäten“ im Betrieb durch die Betriebsanlagengenehmigung erlaubt sind bzw. welche anderen Erfordernisse (wie zB Genehmigungen, Anzeigen) dafür getroffen werden müssen.

Einen genauen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Erfordernisse gibt Ihnen das Merkblatt Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben.

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