Zum Inhalt springen
Person in weißer Bluse beugt sich über gedeckten Tisch und greift nach Schüssel mit einer Hand, in anderer Hand hält sie Teller mit Essen
© Kadmy | stock.adobe.com

Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Bei Betreibern von Gastronomiebetrieben besteht vielfach Unsicherheit, welche „Zusatzaktivitäten“ im Betrieb durch die Betriebsanlagengenehmigung erlaubt sind bzw. welche anderen Erfordernisse (wie zB Genehmigungen, Anzeigen) dafür getroffen werden müssen.

Einen genauen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Erfordernisse gibt Ihnen das Merkblatt Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben.

Weitere interessante Artikel
  • Zwei Personen mit Sicherheitswesten, Helmen und Handschuhen stehen auf einem Dach. Die Person im Vordergrund hat eine Sicherung um die Körpermitte und hält zwei Fliesen. Die Person im Hintergrund hält einen Bohrer auf das Dach
    21.4., 28.4., 18.5.2026, 10:00 – 11:00 Uhr Webinar | Sicheres Arbeiten in der Höhe
    Weiterlesen
  • Weißes Paragrafenzeichen vor Computertastatur, daneben Computermaus
    Hinweise zu anzeigenfreien Änderungen gemäß § 81 GewO
    Weiterlesen