
Änderungen im Oö. Raumordnungsgesetz
Neue Regelungen für erneuerbare Energien und digitale Planvorlagen
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26.06.2025
Mit LGBl. Nr. 48/2025 wurde eine Änderung des OÖ Raumordnungsgesetzes 1994 veröffentlicht.
Im Oö. Raumordnungsgesetz werden eingefügt bzw. geändert:
- Möglichkeit zur Erlassung von Raumordnungsprogrammen zum Sachbereich erneuerbare Energie mit Festlegungen hinsichtlich Beschleunigungs- und Ausschlusszonen sowie der Anordnung von Minderungsmaßnahmen (§ 11 Abs. 3b)
- Vorlage eines Flächenwidmungsplans, einer Änderung eines Flächenwidmungsplans oder eines Teils eines Flächenwidmungsplans bzw. eines Bebauungsplans oder einer Änderung eines Bebauungsplans gemeinsam mit dem dazugehörigen Akt und den Planungsunterlagen vor Beschluss des Gemeinderates an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung (§ 34 Abs. 1)
- Streichung der Bestimmung über die Vorlage des kundgemachten Plans an die Landesregierung. (§ 34 Abs. 5 letzter Satz) (Die Vorlage erfolgt zukünftig digital.)
- Widmungsneutrale Bauwerke: Ergänzungen im § 37a Abs. 1 bezüglich Windkraft- und freistehende Photovoltaikanlagen samt deren zugehörigen Nebenanlagen sowie Umspannwerke samt deren zugehörigen Nebenanlagen.
Die Änderungen wurde am 25. Juni 2025 kundgemacht. Sie treten mit 1. Juli 2025 in Kraft.
Verfahren betreffend Verordnungen gemäß § 31 sowie deren Änderungen, welche vor 1. Jänner 2026 gemäß § 34 im Gemeinderat beschlossen wurden, sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.
Links
- LGBl. Nr. 48/2025 - Änderung Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Hinweis: Initiativantrag und Ausschussbericht sind verfügbar.)
- Oö. Raumordnungsgesetz
- Land OÖ – Raumordnung