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Begutachtung: Beschränkung von Kalziumcyanamid für Düngemittel

Geplante Änderung des Anhang XVII der REACH-Verordnung 

Lesedauer: 1 Minute

Mittels einer Kommissionverordnung soll Anhang XVII von REACH (Beschränkungen und Verbote) geändert werden. Konkret soll ein Verbot der Verwendung von Kalziumcyanamid als Düngemittel festgelegt werden.

Ihre Stellungnahme senden Sie bitte an die WKO Oberösterreich, Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at), bis spätesten Mittwoch, 14. Mai 2025.

Stand: 30.04.2025

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