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Rückenansicht einer Person mit schwarz-oranger Jacke, orangem Helm und Sonnenbrille, die neben einem Außengerät einer Klimaanlage steht und beide Hände auf dem Gerät hat
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Begutachtung: Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung

Mit dieser Verordnung sollen nähere Bestimmungen zu Einrichtung und Betrieb der Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank festgelegt werden.

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25.03.2026

Die Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft der Oö. Landesregierung hat den Entwurf für die Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung (Oö. HKDV) samt Anlagen zur Abgabe einer Stellungnahme gesandt. 

Aufgrund der Novellierung des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002, LGBl. Nr. 30/2026, sollen mit der vorliegenden Verordnung nähere Bestimmungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank festgelegt werden.

Die Verordnung enthält daher insbesondere Regelungen über die Struktur der zu erfassenden Anlagenstammdaten, die Form der Dokumentation von Prüf- und Inspektionsdaten, die Vergabe einer eindeutigen Anlagenidentifikationsnummer (Anlagen-ID) sowie über Aufbau und Anbringung einer Kennzeichnungsplakette. 

Die Begutachtungsunterlagen umfassen folgende Entwürfe: 

OÖ Mitglieder übermitteln bitte ihre allfällige Stellungnahmen an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) bis spätestens Mittwoch, 1. April 2026.


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