EU-Umweltzeichen für Dekorationsfarben- und -lacke, Spezialbeschichtungen und Aerosol-Sprühfarben
Festlegung der Beurteilungs- und Prüfanforderungen für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für diese Produktgruppen bis 31.12.2032
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Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die bisherige Produktgruppe „Innen- und Außenfarben und -lacke“ waren laut Beschluss 2014/312/EU bis 31. Dezember 2025 befristet. Nun hat die Europäische Kommission mit Beschluss (EU) 2025/2607 vom 17.12.2025 die Kriterien für diese Produktgruppen neu festgelegt.
Die Produktgruppe „Innen- und Außenfarben und -lacke“ wird in die beiden Produktgruppen „Dekorationsfarben und -lacke und verwandte Produkte“ und „Spezialbeschichtungen und verwandte Produkte“ aufgespaltet. Zudem wird der Anwendungsbereich des Beschlusses auf die neue Produktgruppe „wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben“ ausgeweitet.
Details zu den Kriterien der einzelnen Produktgruppen sind im Beschluss und seinen Anhängen zu finden.
Die neuen Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens gelten bis 31. Dezember 2032.
Der Beschluss 2014/312/EU wird aufgehoben.
Der Beschluss betrifft alle Unternehmen, die für Dekorationsfarben und -lacke und verwandte Produkte, Spezialbeschichtungen und verwandte Produkte sowie wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben das EU-Umweltzeichen beantragen wollen oder denen das EU-Umweltzeichen bereits verliehen wurde.
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2025/2607 (ABl. L, 2026/90413, 27.5.2026
Am 27.5.2026 wurde von der EK eine Berichtigung zum Beschluss (EU) 2025/2607 veröffentlicht. Die Berichtigungen betreffen
- Seite 27, Anhang I Kriterium 4 Nummer 4.3. Buchstabe m (zu synthetische Polymermikropartikel (SPM, gemeinhin als Mikroplastik bezeichnet)
- Seite 28, Anhang I Kriterium 4 Nummer 4.3 Gliederungspunkt „Beurteilung und Prüfung“ Buchstabe m
- Seite 47, Anhang II Kriterium 4 Nummer 4.3 Buchstabe m
- Seite 48, Anhang II Kriterium 4 Nummer 4.3 Gliederungspunkt „Beurteilung und Prüfung“ Buchstabe m
- Seite 64, Anhang III Kriterium 4 Nummer 4.3 Buchstabe m
- Seite 64, Anhang III Kriterium 4 Nummer 4.3 Gliederungspunkt „Beurteilung und Prüfung“ Buchstabe m
Details siehe direkt in der Berichtigung.
Links:
- Beschluss (EU) 2025/2607 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Dekorationsfarben und -lacke und verwandte Produkte, Spezialbeschichtungen und verwandte Produkte sowie wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/312/EU
- Berichtigung des Beschlusses (EU) 2025/2607 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Dekorationsfarben und -lacke und verwandte Produkte, Spezialbeschichtungen und verwandte Produkte sowie wasserbasierte Aerosol-Sprühfarben und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/312/EU (ABl. L, 2025/2607, 22.12.2025)
- 2014/312/EU: Beschluss zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Innen- und Außenfarben und -lacke (nicht mehr in Kraft)