CE: Ergänzungen und Änderungen hinsichtlich Normen für Eisenbahnsysteme
Beschluss zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2584 im Hinblick auf eine Aktualisierung der referenzierten Normen und die Aufnahme neuer referenzierter Normen
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29.04.2026
Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union eine Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind.
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2584 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/803 wurde am 7. April 2026 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Die Nummern 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 17 des Anhangs gelten ab dem 13. Oktober 2027.
Links:
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2584 über harmonisierte Normen für die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/797
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung