CE: Normen für Biotechnologie – Biobanking
Veröffentlichung der Fundstelle der Norm im Amtsblatt der Europäischen Union
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03.03.2026
Die Fundstelle der zur Unterstützung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ausgearbeiteten harmonisierten Norm EN ISO 20387:2020 Biotechnologie – Biobanking – Allgemeine Anforderungen an das Biobanking (ISO 20387:2018), geändert durch EN ISO 20387:2020/A11:2024, wird mit dem Beschluss über harmonisierte Normen, die zur Unterstützung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung ausgearbeitet wurden (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/375) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/375 wurde am 23. Februar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/375 der Kommission vom 20. Februar 2026 über harmonisierte Normen, die zur Unterstützung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung ausgearbeitet wurden
- Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung