Exporte von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz ab 30.07.
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16.07.2026
Der Export von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in die Schweiz unter Verordnung (EU) 1157/2024 war nicht mehr zulässig. Auf Hinwirken mehrerer Mitgliedstaaten und Stakeholder in der Abfallwirtschaft wurde die Verordnung (EU) 2024/1157 entsprechend geändert.
Links:
• Verordnung (EU) 2026/1703 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1157 hinsichtlich des Verbots der Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten gemischten Siedlungsabfällen
• Verordnung (EU) 2024/1157
• Abfallverbringungsverordnung Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
• BML-Info zu Abfallverbringung
• EDM zu Abfallverbringung