Person mit kurzen grauen Haaren trägt ein blaues Poloshirt und eine Arbeitshose und kniet vor einem Fliesenschneider mit hellen Fliesen, im Hintergrund ist ein weißer frisch ausgemalter Raum mit einer Leiter und einem Werkzeugkoffer
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Grace-Period-Gesetz: Abbau bürokratischer Hürden bei Betriebsübergaben

Erleichterungen für Betriebsübernehmer im Bereich Betriebsanlagenrecht und Arbeitnehmerschutz

Lesedauer: 1 Minute

21.06.2024

Mit dem Grace-Period-Gesetz werden bürokratische Hürden bei Betriebsübergaben abgebaut. Damit wird für mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Übernehmenden gesorgt.  

Folgende Erleichterungen sind für Betriebsübernehmer im Bereich Betriebsanlagenrecht und Arbeitnehmerschutz damit verbunden:

  • Flexibilität beim Konkretisierungsgrad der Einreichunterlagen für Anlagengenehmigungen. Durch Rahmenangaben statt Details, die sich nach Genehmigung des Vorhabens – in Verhandlungen mit Anlagenlieferanten, Optimierungen bei der Inbetriebnahme und dergleichen – noch ändern können, wird eine Flexibilität zur Erreichung eines Genehmigungskonsenses erreicht.
  • verpflichtende Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen durch den Arbeitgeber erst nach zwei Jahren
  • Bei Betriebsübergaben hat eine verpflichtende Einberufung des Arbeitsschutzausschusses einmal innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums zu erfolgen. Auch die Formerfordernisse, die in Zusammenhang mit dem Vorsitz, der Einladung und dem Protokoll vorgesehen sind, sollen in der zweijährigen Periode nach Betriebsübergabe nicht gelten. 

Das Grace-Period-Gesetz wurde am 5. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Änderungen in der Gewerbeordnung treten mit 6. Juni 2024 in Kraft, wobei gleichzeitig die §§ 339 Abs. 3 Z 3 und 365g Abs. 2 außer Kraft treten. Die Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz treten (rückwirkend) mit 1. Jänner 2024 in Kraft. 

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