Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung (Oö. HKDV) mit 1. Mai 2026 in Kraft getreten
Festlegung von näheren Bestimmungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
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Ab 1. Mai 2026 ist die Novelle zum Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz in Kraft getreten und somit die Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank.
Durch die Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank soll ein Überblick über die Heizsysteme in Oberösterreich geschaffen werden.
Mit der Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung sind nähere Bestimmungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank festgelegt worden.
Die Verordnung enthält daher insbesondere Regelungen über die Struktur der zu erfassenden Anlagenstammdaten, die Form der Dokumentation von Prüf- und Inspektionsdaten, die Vergabe einer eindeutigen Anlagenidentifikationsnummer (Anlagen-ID) sowie über Aufbau und Anbringung einer Kennzeichnungsplakette.
Das LGBl. Nr. 36/2026 wurde am 30. April 2026 kundgemacht und ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Heizungsanlagen, Klimaanlagen, sonstige Gasanlagen und Gasgeräte herstellen, errichten, betreiben, warten oder überprüfen.
Links:
- Verordnung, mit der die Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung (Oö. HKDV) erlassen wird und die Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022 (Oö. HaBV 2022), die Oö. Gasverordnung und die Oö. Klimaanlagenverordnung (Oö. KlAV) geändert werden. (LGBl. Nr. 36/2026)
- Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 - Oö. LuftREnTG