Umsetzung Richtlinie Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Novellierung des Oö. Bautechnikgesetzes 2013 und des Oö. Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetzes
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In einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren moniert die Europäische Kommission die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184. Das ist die Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Die Novellierung des Oö. Bautechnikgesetzes 2013 und des Oö. Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetzes ( LGBl. Nr. 34/2026) dient dem Zweck, drohende Strafzahlungen wegen nicht vollständiger Umsetzung der Richtlinie zu vermeiden.
Dafür wird nun im Bautechnikgesetz ein neuer Verwaltungsstraftatbestand aufgenommen. Dieser betrifft die Verwendung von Bauprodukten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen. Zum anderen wird der Strafrahmen für Verletzungen der Informationspflichten in Bezug auf den Wasserpreis erhöht. Dieser findet sich im 8. Abschnitt des Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz. Darüber hinaus beinhaltet die Novelle eine Anpassung bei den Informationspflichten über den Wasserpreis.
Die Bestimmungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, das ist der 23. April 2026. Sie betreffen alle Unternehmen, die Bauprodukte verwenden, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen.
Links:
- Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz geändert werden
- Oö Bautechnikgesetz 2013
- Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz
- Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch