Verlautbarung von harmonisierten Normen für thermische Energiemessgeräte
Ergänzung des Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1402
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03.10.2025
In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1402 werden folgende Zeilen angefügt:
| 9. | EN 1434-1:2022 Thermische Energiemessgeräte — Teil 1: Allgemeine Anforderungen |
| 10. | EN 1434-2:2022 Thermische Energiemessgeräte — Teil 2: Anforderungen an die Konstruktion |
| 11. | EN 1434-4:2022 Thermische Energiemessgeräte — Teil 4: Prüfungen für die Bauartzulassung |
| 12. | EN 1434-5:2022 Thermische Energiemessgeräte — Teil 5: Tests für Konformitätsuntersuchungen und Eichungen |
| 13. | EN 1434-6:2022 Thermische Energiemessgeräte — Teil 6: Einbau, Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1939 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 25. September 2025 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Betroffen sind alle Unternehmen, die genannte Produkte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben, sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1939 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1402 hinsichtlich harmonisierter Normen für thermische Energiemessgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1402 über harmonisierte Normen für Gaszähler und andere Messgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung