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Zwei Personen sitzen sich an einem Tisch gegenüber. Vor der linken Person sind ein Laptop und Tablet. Die andere Person hält Zettel. Beide blicken auf die Zettel.
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Familienhafte Mitarbeit

Kinder - Ehegatten - andere Familienangehörige - Sozialversicherungspflicht

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 22.09.2025

In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehepartner, Kinder oder auch andere Familienangehörige mitarbeiten ("aushelfen“), ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten. Es fragt sich unter welchen Voraussetzungen eine Gebietskrankenkasse in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis herstellen und Beiträge verlangen kann.

Detaillierte Informationen zur Familienhafte Mitarbeit in Betrieben sowie eine Mustervereinbarung und ein Merkblatt finden sich auf der Webseite der Österreichischen Gesundheitskasse.


Hinweis:
Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.

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