Zum Inhalt springen
Person mit dunklen schulterlangen Haaren, Brille und rosa Bluse blickt auf einen geöffneten Ordner während weitere Ordner am Schreibtisch liegen sowie ein Laptop, im Hintergrund zeigen sich Regale mit Ordner
© Pixel-Shot | stock.adobe.com

Sozialversicherungszuordnung

Broschüre mit Fragebogen für Unternehmen: Tätigkeiten dem richtigen Sozialversicherungs-Träger zuordnen und nachträgliche Umwandlung einer Kooperation zwischen selbständigen Unternehmen in ein Dienstverhältnis vermeiden

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Stand: 01.03.2026

Bei dem Verfahren der Sozialversicherungszuordnung klärt man, ob eine Tätigkeit der SVS oder der ÖGK zugeordnet ist. Dargestellt werden Ablauf des Verfahrens, Kriterien zur Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und Dienstverhältnis sowie Folgen einer Umqualifizierung. Enthalten ist ein Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung.

WKO Plus - exklusiv für WKO Mitglieder
Dieser Inhalt ist ab 30.4.2026 nur über WKO Login verfügbar. Registrieren Sie sich jetzt kostenlos, um Inhalte zu lesen und WKO Services zu nutzen. Informationen zum WKO Login.
Hinweis
Ein häufiger Anwendungsfall von Verfahren zur Sozialversicherungszuordnung sind "enge" Kooperationen zwischen selbständigen (Einzel-)Unternehmen. Dabei gilt es wichtige Kriterien zu beachten, um eine Umwandlung der Zusammenarbeit in ein Dienstverhältnis zu vermeiden. 

Download: Broschüre zum Pflichtpraktikum herunterladen

Download Broschüre

Auszug aus dem Inhalt

... Benötigt ein Unternehmen im Rahmen seines Betriebes Unterstützung, bestehen zwei Möglichkeiten: Es kann Mitarbeiter einstellen oder mit anderen Unternehmern zusammenarbeiten.

...Freie Dienstnehmer sind vom Dienstgeber bei der ÖGK anzumelden, sofern sie arbeitnehmerähnlich sind, d.h. wenn sie aus der Tätigkeit ein Entgelt beziehen, die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringen und über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügen. Dies gilt nur, sofern für die betreffende Tätigkeit nicht bereits eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) besteht.
Hier könnte das Verfahren zur Sozialversicherungszuordnung relevant werden ...


Hinweis:
Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.