Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Voraussetzungen - Hacklerregelungen

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Voraussetzungen

Für einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • entsprechendes Alter,
  • Erfüllung der Wartezeit,
  • lange Versicherungsdauer und
  • keine Pflichtversicherung.

Altersgrenze

Die Altersgrenze wurde von 1.7.2004 bis 30.9.2017 stufenweise von 56,5 auf 60 Lebensjahre bei Frauen bzw. von 61,5 auf 65 Lebensjahre bei Männern angehoben.


Vorsicht!
Die vorzeitige Alterspension ist daher 2017 ausgelaufen. Sie besteht nur mehr in der besonderen Form der „Hacklerregelungen“ weiter.


Hacklerregelungen ab Jahrgang 1964 (Frauen) und 1959 (Männer)

Für Männer gilt als frühestes Antrittsalter das 62. Lebensjahr. Für nach dem 31.12.1963 geborene Frauen wird das Antrittsalter in Etappen auf 62 Lebensjahre angehoben. Für die Mindestversicherungszeit sind 540 Beitragsmonate erforderlich.

 Siehe dazu auch unser Infoblatt „Hacklerregelungen ab Jahrgang 1964/1959“!


Keine Pflichtversicherung

Es darf keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bestehen. Lediglich eine Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) ist bei einer bäuerlichen Tätigkeit mit einem Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes bis € 2.400,-- pensionsunschädlich.

Auch der Bezug einer Urlaubsersatzleistung oder einer Kündigungsentschädigung aus einem Dienstverhältnis steht einer Pensionszuerkennung entgegen.

Tipp!

Die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung bzw. einer nicht versicherungspflichtigen selbständigen Erwerbstätigkeit (Kleinunternehmerregelung) ist erlaubt, wenn die Einkünfte daraus die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 518,44 nicht übersteigen. Für öffentliche Mandatare besteht seit 1. Juli 2011 bei Einkünften aus ihrer politischen Funktion eine Freigrenze.

Normale Alterspension

Mit Vollendung des Regelpensionsalters geht die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer automatisch in eine normale Alterspension über.

Tipp!

Sofern die jeweilige Altersgrenze nicht erreicht ist, besteht bei Vorliegen von gesundheitlichen Beschwerden die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeitspension zu beantragen. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Gebührt keine Erwerbsunfähigkeitspension, empfiehlt sich die Prüfung, ob eventuell aus einer unselbständigen Tätigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben ist.

Stand: 01.01.2024

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