SVS bietet bei Zahlungsrückständen individuelle Lösungen

Lösungen, um existenzbedrohende Zahlungsschwierigen zu verhindern

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Aufgrund der Coronakrise befinden sich viele Unternehmer in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Eine Vielzahl an offenen Rechnungen und Mahnungen kann überwältigen. Hinsichtlich der SV-Beiträge bietet die SVS individuelle Lösungen um existenzbedrohende Zahlungsschwierigen zu verhindern. 

So wurden 2020 von der SVS großflächig Beiträge gestundet, Verzugszinsen ausgesetzt und auf Mahnungen sowie Insolvenzanträge verzichtet. Diese „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ sind allerdings mit 2021 ausgelaufen und es wurde auf eine individuelle Unterstützung umgestellt.

Mit Ende Februar 2021 wurden somit die ersten Mahnungen betreffend Beitragsrückständen an alle Versicherten von der SVS verschickt. Schon zu diesem Zeitpunkt konnten Zahlungskonditionen vereinbart werden.

Seit März 2021 verschickt die SVS neuerlich Zahlungserinnerungen an alle Versicherten mit Beitragsrückständen.

Seit 7.Juni 2021 werden weitere Sondermahnungen mit einem Verweis auf ein negatives Beitragskonto verschickt. Verbunden damit ist der Aufruf unbedingt mit der SVS in Kontakt zu treten, sollten die Beiträge nicht fristgerecht entrichtet werden können.


Achtung!
Nun hat die SVS angekündigt, bei all jenen, die ihre Beitragsrückstände nicht bezahlt und auch keinen Kontakt aufgenommen haben um eine individuelle Lösung zu finden, weitere Eintreibungsmaßnahmen zu setzen und gegebenenfalls im Juli ein Exekutionsverfahren einzuleiten.


Es sollte sich daher jeder Versicherte, der seine offenen Beiträge aktuell nicht bezahlen kann, schnellstmöglich mit der SVS in Verbindung setzen um eine individuelle Lösung zu finden.

Hinsichtlich der Beitragsrückstände können Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Es sind monatliche, quartalsweise und halbjährliche Raten möglich. Die Ratenzahlungen können derzeit mit einer maximalen Laufzeit bis 30.6.2023 abgeschlossen werden.

Hinsichtlich der laufenden Beiträge besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auf Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage zu stellen.

Weitere Informationen und die jeweiligen Anträge finden Sie auf der Webseite der SVS. Die SVS bietet darüber hinaus ein Onlineservice in svsGO an, mit dem man direkt verschiedene Varianten durchrechnen kann.

Stand: 08.06.2021