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Häufige Fragen zum Gütesiegel "Meisterbetrieb"

FAQs

  1. Wer darf das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden?
  2. Wann darf eine Person den Titel Meister führen?
  3. Wofür steht das Gütesiegel Meisterbetrieb?
  4. Wie sieht das Gütesiegel Meisterbetrieb aus?
  5. Woher bekomme ich das Gütesiegel Meisterbetrieb?
  6. Wie darf ich das Gütesiegel Meisterbetrieb verändern?
  7. Welche Meisterprüfungen gibt es?
  8. Welche Gewerbe sind Handwerke?
  9. Wann habe ich eine Meisterprüfung abgelegt?
  10. Wie kann ich feststellen, ob ein Unternehmen, das sich Meisterbetrieb nennt, sich auch so nennen darf?
  11. Warum dürfen Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeister und Zimmermeister das Gütesiegel Meisterbetrieb nicht führen?
  12. Darf ein Unternehmen das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden, wenn das Gewerbe kein Handwerk mehr ist, sondern zum freien Gewerbe geworden ist?
  13. Darf ein Unternehmen das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden, wenn das Gewerbe nach der geltenden Rechtslage ein Handwerk ist, die gewerberechtlich verantwortliche Person aber nach der alten Rechtslage eine Befähigungsprüfung oder eine Konzessionsprüfung abgelegt hat?

1. Wer darf das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden? 

Jedes Unternehmen, das eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, darf das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden:

Einzelunternehmer/in mit Meisterprüfung: Der/die Unternehmer/in hat die Meisterprüfung abgelegt.

Einzelunternehmer/in mit einer/m gewerberechtlichen Geschäftsführer/in mit Meisterprüfung. Ein/e EinzelunternehmerIn macht von der Möglichkeit Gebrauch, eine/n gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in zu beschäftigen. Die Regelungen dazu sind in den §§ 39 und 16 Gewerbeordnung.

Gesellschaften (juristische Personen), die eine/n gewerberechtliche/n Geschäftsführer/in mit Meisterprüfung beschäftigen. (§ 39 Gewerbeordnung)

2. Wann darf eine Person den Titel Meister führen?

Eine Person darf den Titel Meister führen, wenn sie die Module 1 bis 5 der Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat oder einen Nachweis für den Entfall eines Moduls erbringen kann. Eine Person, die den Titel Meister führen darf und gewerberechtlich verantwortlich ist, berechtigt das Unternehmen nur dann zur Verwendung des Gütesiegels "Meisterbetrieb“, wenn sie auch die Unternehmerprüfungsqualifikation nachweisen kann. (§ 20 Abs. 3 Gewerbeordnung)

§ 20.(1) ….

3. Wofür steht das Gütesiegel Meisterbetrieb?

Ein Meisterbetrieb zeichnet sich dadurch aus, dass die gewerberechtlich verantwortliche Person nicht nur die fachliche Qualifikation hat, also das Handwerk beherrscht, sondern auch nachweislich in der Lage ist, Lehrlinge auszubilden und die nötige unternehmerische Qualifikation nachweisen kann.

Die meisterliche Qualifikation eines Meisterbetriebs setzt sich somit aus drei Bereichen zusammen, nämlich

  • den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten, 
  • der Ausbilderqualifikation und 
  • der Unternehmerqualifikation.

Diese umfassenden Kompetenzen stärken die Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelbetrieben im Handwerk.

4. Wie sieht das Gütesiegel Meisterbetrieb aus?

siehe Punkt 5

5. Woher bekomme ich das Gütesiegel Meisterbetrieb?

  • Hinweis: Nur Berechtigte dürfen das Gütesiegel downloaden und verwenden. Die WKO haftet nicht für Missbrauch jeglicher Art. 
  • Übersicht und Download

6. Wie darf ich das Gütesiegel Meisterbetrieb verändern?

  • Es sind die vorgegebenen Relationen einzuhalten
  • Die Farbgebung hat grundsätzlich dem Muster zu entsprechen
  • Die nicht in Schwarz dargestellten Teile des Musters dürfen auch in Schwarz wiedergegeben werden.

7. Welche Meisterprüfungen gibt es?

Jene Gewerbe mit Meisterprüfung finden Sie unter Prüfungsordnungen.

8. Welche Gewerbe sind Handwerke?

Handwerke sind in § 94 aufgelistet und als Handwerk bezeichnet.

9. Wann habe ich eine Meisterprüfung abgelegt?

Eine Person hat die Meisterprüfung, wenn sie alle in der Prüfungsverordnung vorgesehenen Prüfungsmodule bzw. Prüfungsteile nachweisen kann. 

Modulare Meisterprüfung nach § 352 Abs. 8 GewO 1994

  • Eine Person hat die Meisterprüfung, wenn alle 5 Module nachgewiesen werden und ein Meisterprüfungszeugnis der Meisterprüfungsstelle vorliegt

Meisterprüfung vor dem modularen System

  • Eine Person, die die Meisterprüfung vor der Einführung der modularen Meisterprüfungen abgelegt hat, muss alle Teile inklusive der damals erforderlichen Unternehmerprüfung und/oder der Ausbilderprüfung nachweisen können.

10. Wie kann ich feststellen, ob ein Unternehmen, das sich Meisterbetrieb nennt, sich auch so nennen darf?

Bei der Gewerbebehörde, das ist die Bezirksverwaltungsbehörde, die für den Unternehmenssitz zuständig ist. Die Gewerbebehörde kann Ihnen Auskunft geben, ob die gewerberechtlich verantwortliche Person (gewerberechtliche/r Geschäftsführer/in) eine Meisterprüfung hat.

11. Warum dürfen Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeister und Zimmermeister das Gütesiegel Meisterbetrieb nicht führen?

Die Gewerbe Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeister und Zimmermeister sind keine Handwerke, sondern sogenannte sonstige reglementierte Gewerbe. Früher wurden diese Gewerbe konzessionierte Gewerbe genannt. Nur Handwerksbetriebe dürfen das Gütesiegel verwenden.
Die Gewerbe Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeister und Zimmermeister haben keine Meisterprüfung sondern eine sogenannte Befähigungsprüfung. daher kann auch die gewerberechtlich verantwortliche Person nie eine Meisterprüfung für dieses Gewerbe nachweisen und der Betrieb ist kein Meisterbetrieb im Sinne eines Handwerks.

12. Darf ein Unternehmen das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden, das Gewerbe kein Handwerk mehr ist, sondern zum freien Gewerbe geworden ist?

Grundsätzlich darf auch ein Unternehmen das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden, wenn die gewerberechtlich verantwortliche Person eine Meisterprüfung hat, aber das Handwerk anlässlich einer Gewerbeordnungsnovelle zu einem freien Gewerbe umgereiht wurde. Das gilt z.B. für das ehemalige Handwerk Präparator, Weber, Hutmacher, Kappenmacher, usw.
Ebenso darf ein Unternehmen das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden, wenn das Gewerbe einmal ein konzessionierte Gewerbe war, der Befähigungsnachweis aber in einer Meisterprüfung bestanden hat.

13. Darf ein Unternehmen das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden, wenn das Gewerbe nach der geltenden Rechtslage ein Handwerk ist, die gewerberechtlich verantwortliche Person aber nach der alten Rechtslage eine Befähigungsprüfung oder eine Konzessionsprüfung abgelegt hat?

Es kommt darauf an, ob es dafür eine Übergangsregelung gibt. In der Meisterprüfungsordnung der Berufsfotografen ist eine Regelung, dass die Befähigungsprüfung, die abzulegen war, wie das Gewerbe Fotograf ein reglementiertes Gewerbe war, einer Meisterprüfung gleichwertig ist und als solche gilt. 
Daher dürfen Unternehmen, die eine gewerberechtlich verantwortliche Person mit der Befähigungsprüfung Fotograf beschäftigen, das Gütesiegel Meisterbetrieb verwenden.
Gibt es keine Übergangsregel, so darf der Betrieb das Gütesiegel Meisterbetrieb nicht führen. Z.B. ein Unternehmen hat eine gewerberechtlich verantwortliche Person mit der Konzessionsprüfung Schädlingsbekämpfung (§ 243 GewO 1974) bestellt.

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