Jugendliche Personen sitzen gemeinsam bei einem Tisch, blicken auf Unterlagen und lernen
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Förderung: Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Bis zu 100 % der Kosten – bei Nachhilfe und Dienstfreistellung

Lesedauer: 3 Minuten

Was wird gefördert?

Kosten des Unternehmens bei:

  • zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse
  • Vorbereitungskursen auf Prüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  • Nachhilfekursen auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)

Methodik Präsenz/Online

Förderbar sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/…). Bei diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische Elemente beinhaltend). Diese Festlegung gilt bis auf Weiteres.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten bei:

  • zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung der Berufsschulklasse

100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb für:

  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen in der Berufsschule oder – bei Lehrlingen, die keinen positiven Berufsschulabschluss haben - auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wiederholung der Berufsschulklasse:

  • Lehrling hat eine negativ absolvierte Klasse wiederholt
  • Lehrling hat entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besucht 
  • bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb

Vorbereitungskurse auf Prüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung und Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau:

  • Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Der Betrieb legt eine Teilnahmebestätigung vor, die dem Kursteilnehmer eine Teilnahme über mindestens 75% der Kursdauer nachweist.
  • Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen auf Prüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro.
  • Der Betrieb legt eine Zahlungsbestätigung vor.
  • Der Betrieb legt eine inhaltliche Beschreibung des Kurses vor.

Sollten Kurse aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben sein, werden die nachgeholten Kurse dann gefördert, wenn der Lehrvertrag im Zeitpunkt der Anmeldung zum abgesagten Kurs aufrecht war.

Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Wer beantragt die Förderung bis wann?

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Information zur Übermittlung des Förderantrags

Die Antragsstellung ist per E-Mail, Post und Fax möglich:

E-Mail

  • Senden Sie ein E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (= ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
    Falls Ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per E-Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u. a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen. 
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes E-Mail wird von uns empfangen und wie ein unverschlüsseltes E-Mail verarbeitet.
  • Wenn Sie uns ein unverschlüsseltes E-Mail senden, dann muss auch der Anhang unverschlüsselt sein.

Post

Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert). 

Fax

Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer (auch per E-Fax).

Nicht fristgerechte Antragstellung

Nicht zulässig sind nachstehend gelistete Übermittlungsformen, da die Inhalte bzw. Anhänge nicht gelesen und verarbeitet werden können. Diese Varianten sind daher nicht fristwahrend:

  • Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulares inklusive Beilagen in der Cloud (als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste). Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt.
  • Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
  • Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.

Wie komme ich zu meinem Förderantrag und wer sind meine Ansprechpartner?

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Stand: 26.01.2023