Zwei Personen mit Schutzbrillen inspizieren CNC-Maschine
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Staatliche Auszeichnung für Lehrbetriebe

Staatliche Auszeichnung gem. § 30a BAG

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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) zeichnet Lehrbetriebe, die besondere Leistungen in der Lehrlingsausbildung erbringen, als „Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb“ aus.

Kriterien für die Verleihung der Staatlichen Auszeichnung sind unter anderem Erfolge bei Lehrabschlussprüfungen sowie Landes- und Bundeswettbewerben, Engagement im Bereich der Berufsinformation, Kooperationen des Lehrbetriebs sowie das inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsangebot für Lehrlinge und Ausbilder.

Den Antrag für diese Auszeichnung können Sie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes stellen.

Die Verleihung erfolgt nach einstimmigem Beschluss des Landes-Berufsausbildungsbeirates.

Stand: 22.07.2022

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