Mehrere Jugendliche in Klassenraum stehend und lachend, in der Personengruppe mittig Erwachsener
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Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18

Regelungen im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

Was bedeutet die Ausbildungspflicht für Jugendliche und deren Eltern? 

Die Ausbildungspflicht bis 18 gilt seit 1. Juli 2017 für Jugendliche. Die Ausbildungspflicht wird jedenfalls mit dem Besuch einer anerkannten Schule oder Ausbildung erfüllt. Wenn das nicht möglich ist, gelten auch Maßnahmen des Sozialministeriumsservice (SMS) oder des AMS, die auf eine Ausbildung vorbereiten. Für Jugendliche, die sich nicht in einer Ausbildung befinden, wird ein entsprechender Betreuungs- und Perspektivenplan ausgearbeitet. 

Zur Umsetzung wurden in allen Bundesländern Koordinierungsstellen eingerichtet.

Was bedeutet die Ausbildungspflicht für Unternehmen? 

Für die Einhaltung der Ausbildungspflicht sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Unternehmen, sollten aber Bescheid wissen, dass betroffene Jugendliche mit einer Beschäftigung ohne Lehrvertrag die Ausbildungspflicht in der Regel nicht erfüllen. 

Eine Beschäftigung von betroffenen Jugendlichen ist allerdings weiterhin möglich: 

  • in ausbildungsfreien Zeiten bis zu vier Monate im Kalenderjahr, oder
  • neben dem Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung, oder
  • wenn dies ausdrücklich im Perspektiven- oder Betreuungsplan des oder der Jugendlichen zeitlich befristet festgelegt wurde 

Es besteht für Unternehmen keinerlei gesetzliche Anzeigepflichten und auch keine Verpflichtung, betroffenen Jugendlichen ein Beschäftigungsverhältnis zu verweigern. Es liegt allerdings in der sozialen Verantwortung der Unternehmen gegenüber betroffenen Jugendlichen, diese auf die Ausbildungspflicht hinzuweisen. 

Im Falle der Nichterfüllung des Ausbildungspflichtgesetzes durch beschäftigte Jugendliche, leitet die Koordinierungsstelle die Erstellung eines Perspektiven- oder Betreuungsplans in die Wege. Jugendliche haben in diesem Fall das Recht, ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen und -termine zu beenden. Die übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben unberührt. 

Die Unternehmen leisten einen sehr großen und wertvollen Beitrag zur Umsetzung der Ausbildungspflicht, indem sie Lehrlinge ausbilden und im Bedarfsfall Praktika anbieten.

Meldepflicht im Zusammenhang mit Lehrverhältnissen 

Zur Umsetzung der Ausbildungspflicht bestehen gesetzliche Meldepflichten für Eltern, Schulen und andere Ausbildungsträger. Die Meldepflicht betreffend Auflösung von Lehrverhältnissen wird von den Lehrlingsstellen bei den Wirtschaftskammern wahrgenommen. Dies erfolgt automatisiert aus der Lehrvertragsdatenbank.

Stand: 09.09.2020