Person massiert den Rücken einer Person, die auf einer Massageliege liegt, im Hintergrund stehen Grünpflanzen
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Berufs- und Brancheninfo: Masseur:in

Infos für Ausbilder:innen und Lehrlinge zum Lehrberuf Masseur:in

Lesedauer: 1 Minute


Achtung:
Bei Eintritt bis zum 30. April 2020 gilt die alte Ausbildungsordnung bis zum 20. April 2023.

Seit 1. Mai 2020 gilt die neue Ausbildungsordnung für Masseur:in.


Masseur:innen führen zur Erhaltung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken verschiedene Arten von Massagen durch. Masseur:innen arbeiten mit bloßen Händen unter Einsatz verschiedener Massagetechniken am Körper ihrer Kund:innen. Durch Wärme- und Wasserbehandlungen, Bestrahlungen und Schlammpackungen setzen sie außerdem Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung. Sie arbeiten mit verschiedenen medizinischen und therapeutischen Fachkräften wie z.B. Physiotherapeut:innen, Heilmasseur:innen sowie mit Ärzt:innen zusammen.


Hinweis:
Gewerbliche Masseur:innen dürfen nur Massagen an gesunden Menschen durchführen, nicht zu medizinischen Zwecken oder Heilzwecken. Dazu ist eine Ausbildung bzw. Aufschulung zum/zur Medizinischen Masseur:in bzw. Heilmasseur:in erforderlich.*)


Ausbildungsdauer: 2 Jahre (bzw. 3 Jahre seit 1. Mai 2020)

Infos zu weiteren Karrieremöglichkeiten finden Sie hier: Bildungspfad Massage

Übersicht

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  • In Salzburg erhält jeder Lehrling, der in einem regulären Lehrverhältnis steht, rechtzeitig vor Lehrzeitende einen Zahlschein über die Prüfungstaxe an seine Privatadresse. Mit der Einzahlung des Zahlscheines ist der Lehrling zur Lehrabschlussprüfung angemeldet.

Infos zur Meister- und Befähigungsprüfung

*) Die Berufsbeschreibung wurde mit freundlicher Genehmigung vom BerufsInformationsComputer BIC übernommen.

Stand: 29.04.2022

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