CE-Kennzeichnung zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie)

EU-Richtlinie, Umsetzung in Österreich, Normen

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Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014)


Gilt für Betriebsmittel, das sind Geräte oder ortsfeste Anlagen, die

  • elektromagnetische Störungen verursachen können oder
  • deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.

Als Gerät gelten auch Bauteile und Baugruppen, die vom Endnutzer eingebaut werden können, sowie bewegliche Anlagen. Geräte müssen für den Endnutzer bestimmt sein.

Die Richtlinie legt die Schutzanforderungen auf diesem Gebiet sowie die entsprechenden Kontrollmaßnahmen fest. 


Gilt u. a. nicht für

  • Funkanlagen,
  • Funkgeräte, die von Funkamateuren genutzt werden bzw. von diesen dafür umgebaut werden sowie Bausätze, die von diesen zusammenzubauen sind,
  • luftfahrtechnische Erzeugnisse, Teile, Ausrüstungen,
  • Geräte, die nicht für den Endnutzer im Handel sind,
  • Betriebsmittel, die einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionspegel haben, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb anderer Betriebsmittel möglich ist, und die unter Einfluss üblicher elektromagnetischen Störungen ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden können
  • Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für diese Zwecke verwendet werden

Gilt seit 20.4.2016 (Aufhebung Richtlinie 2004/108/EG)


EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfaden

Richtlinientext | Leitfaden | ADCO Infoblatt und Muster-Konformitätserklärung

Umsetzung in Österreich

Normen zur Richtlinie

» Liste der harmonisierten Normen

Normen können bei Austrian Standards International, elektrotechnische Normen beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) bezogen werden. Von ETSI herausgegebene Normen stehen kostenlos zum Download zur Verfügung.

Notifizierte Stellen

Die Konformitätsbewertung erfolgt nach dem Verfahren der internen Fertigungskontrolle vom Hersteller selbst oder bei der EU-Baumusterprüfung unter Einschaltung einer notifizierten Stelle.

» Notifizierte Stellen

Stand: 16.11.2021

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