Zum Inhalt springen
Mehrere sitzende Personen in Rückenansicht, im Hintergrund verschwommen Personen auf Bühne
© kasto | stock.adobe.com

Änderung der Veranstaltungssicherheitsverordnung

LGBl. Nr. 20/2019

Lesedauer: 1 Minute

Die oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung wird mit LGBl. Nr. 20/2019 dahingehend verändert, dass das Aufstellen bzw. der Aufbau Fliegender Bauten im Schutzstreifen unterhalb von Hochspannungsfreileitungen (Nennspannung über 1 kV), sofern dazu nicht vom Betreiber der Hochspannungsfreileitung eine konkrete schriftliche Zustimmung vorliegt, verboten ist.

Weiters wird die Wortfolge „Obersten Nationalen Sportkommission für den Kraftfahrsport (OSK)“ durch „Austrian Motorsport Federation (AMF)“ ersetzt.

Die Novelle wurde am 28. Februar 2019 im Landesgesetzblatt kundgemacht und ist ohne weitere Übergangsbestimmungen am 1. März 2019 in Kraft getreten. Betroffen sind Unternehmen, die Veranstaltungen organisieren oder durchführen bzw. in deren Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden.

Weitere Informationen:

Oö. Veranstaltungs-Formularverordnung 2021

Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung

Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz

Land OÖ - Informationen zum Veranstaltungssicherheitsgesetz


Stand: 01.04.2022

Weitere interessante Artikel
  • Großer gelber Bautransporter im Fokus in Baugrube stehend, im Hintergrund weitere Baumaschinen wie Bagger und Kräne
    Veröffentlichung von Referenznummern gewisser Bauprodukte und Verordnungen in Bezug auf die Typgenehmigung von Fahrzeugen
    Weiterlesen
  • Person mit gelben Schutzhelm, Sonnenbrille und karierter Jacke steht in einem Dachausbau aus Holz
    OÖ Bautechnikverordnungs-Novelle 2024 verlautbart
    Weiterlesen
  • Aufnahme einer Industriehalle mit Menschen, die an verschiedenen Stationen arbeiten, teilweise Overlay mit leuchtenden Diagrammen und Zahlen
    Berichtigung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
    Weiterlesen