Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte
Neue Anforderungen für Geräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
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Die Verordnung legt Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte (angeführt im Anhang II) im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb im Hinblick auf deren Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme fest.
Die Ökodesign-Anforderungen sind im Anhang III festgehalten. Diese beinhalten Energieeffizienzanforderungen, Funktionsanforderungen und Informationsanforderungen. Unverbindliche Referenzwerte für den Aus-Zustand, Bereitschaftszustand und den vernetzten Bereitschaftsbetrieb sind in Anhang VI angeführt.
Die Erfüllung der Anforderungen ist durch eine CE-Kennzeichnung zu dokumentieren. Als Verfahren zur Konformitätsbewertung kommen dabei eine interne Entwurfskontrolle oder ein Managementsystem in Frage. Die technische Dokumentation muss die Vorgaben aus Anhang III berücksichtigen und Einzelheiten und Ergebnisse der Berechnung gemäß Anhang IV enthalten.
Festgehalten ist, dass eine Software-Aktualisierung die Leistungsmerkmale des Geräts nicht derart verändern darf, dass die für die Konformitätserklärung geltenden Ökodesign-Anforderungen nicht mehr eingehalten werden.
Die Verordnung wurde am 18. April 2023 kundgemacht. Die Änderungen durch Artikel 6 Abs. 1 treten am 18. Mai 2023 (20 Tage nach Veröffentlichung) in Kraft. Die Verordnung gilt ab 9. Mai 2025 verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedsland.
Die Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 (Anforderungen an den Stromverbrauch) und (EG) Nr. 107/2009 (Set-Top-Boxen) werden mit 9. Mai 2025 aufgehoben.
Betroffen sind alle Unternehmen, die entsprechende Haushalts- und Bürogeräte herstellen oder aus dem Nicht-EU-Raum importieren.
Links
- Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
- Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (Link zum EU-Rechtsakt)
- Verordnung Nr. 1275/2008/EG Ökodesign - Anforderungen Stromverbrauch – wird mit Wirkung 9. Mai 2025 aufgehoben.
- Verordnung Nr. 107/2009/EG – umweltgerechte Gestaltung von Set-Top-Boxen - wird mit Wirkung 9. Mai 2025 aufgehoben
- WKO-Info zur Ökodesign-Richtlinie