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Aktuelle Werte: Lohnverrechnung

Die wichtigsten Werte in der Lohnverrechnung im Überblick

Lesedauer: 5 Minuten

Werbungskosten 

  • Werbungskostenpauschale: 132 EUR

Sachbezugswerte 

Freie Station

Wert der vollen freien Station 196,20 EUR

bei teilweiser Gewährung der freien Station ist die Zehntelregelung anzuwenden:

Wohnung (ohne Heizung und Beleuchtung) 1/10
Beheizung und Beleuchtung 1/10
Erstes Frühstück 1/10
Zweites Frühstück 1/10
Mittagessen 3/10
Jause 1/10
Abendessen 2/10

 

Wird die volle freie Station auch Familienangehörigen gewährt, erhöhen sich die genannten Beträge um folgende Prozentsätze:

Für den Ehegatten bzw. Lebensgefährten und für jedes volljährige Kind um 80 %, für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr um 30 %, für jedes Kind ab dem 7. bis zum 18. Lebensjahr um 40 %.

 Wohnraumbewertung nach § 5 Richtwertgesetz

Werte in EUR

Bundesland Richtwert ab 2024 Richtwert  2023

Richtwert 
2020 bis 2022

Richtwert 
2018 bis 2019

Burgenland 6,09 5,61 5,30   5,09  
Kärnten 7,81 7,20 6,80   6,53  
Niederösterreich 6,85 6,31 5,96   5,72 
Oberösterreich 7,23 6,66 6,29   6,05  
Salzburg 9,22 8,50 8,03   7,71  
Steiermark 9,21 8,49 8,02   7,70  
Tirol 8,14 7,50 7,09   6,81  
Vorarlberg 10,25 9,44 8,92   8,57  
Wien 6,67 6,15 5,81   5,58  

Heizkostenzuschlag

  • pro m² (ganzjährig): 0,58 EUR

Kraftfahrzeug

Bei Benützung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges für Privatfahrten:

Höhe Nutzung Zeitraum Höchstgrenze
0 % bei Elektroautos      
1,5 % der Anschaffungskosten inkl. USt bei Unterschreitung der CO2-Grenzwerte lt. Liste (siehe unten)   monatlich max. 720 EUR
2 % der Anschaffungskosten inkl. USt bei Überschreitung der CO2-Grenzwerte lt. Liste (siehe unten)   monatlich max. 960 EUR
halber Sachbezugswert:      
0,75 %  bzw. 1 % der Anschaffungskosten inkl. USt im Jahresdurchschnitt monatlich max. 500 km für private Fahrten monatlich max. 360 EUR bzw. 480 EUR

Im Rahmen der Umstellung der CO2-Emissionswertmessung vom NEFZ-Verfahren auf das WLTP-Verfahren wurden die Grenzen für den höheren (2 %) oder niedrigeren (1,5 %) KFZ-Sachbezugswert für neu angeschaffte Firmen-KFZ neu festgesetzt.

Bis zu folgenden CO2-Grenzwerten im Jahr der erstmaligen Zulassung sind 1,5 %, darüber 2 % der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen. Die höheren Werte würden grundsätzlich für Zulassungen ab 1.4.2020 gelten.

Auf Grund der COVID-19 Krise kam es auch im Bereich der Autoauslieferung und Zulassung zu erheblichen Verzögerung durch die behördlich angeordneten Betriebsschließungen. Daher wurde nun in der Sachbezugswerteverordnung eine Übergangsregelung geschaffen.

Dies gilt für Firmen-KFZ, für die bereits vor dem 1.4.2020 ein gültiger Kauf- bzw. Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die aufgrund der Corona-Krise noch nicht zugelassen werden konnten. Bei Erstzulassung dieser Firmen-KFZ bis 30.5.2020 kann weiterhin der bis 31.3.2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-KFZ angewendet werden.

Grenzwerte für „schadstoffarme Fahrzeuge“ – Sachbezug 1,5 %

Jahr der Anschaffung

Maximaler CO-Emissionswert

 NEFZ-Wert

WLTP-Wert

2016 oder früher

130 g pro km

2017

127 g pro km

2018

124 g pro km

2019

121 g pro km

bis 31.3.2020

118 g pro km

ab 1.4.2020

141 g pro km

2021

138 g pro km

2022

135 g pro km

2023

132 g pro km

2024

129 g pro km

2025 oder später

126 g pro km

Abstell- oder Garagenplatz  

Bei Benützung eines arbeitgebereigenen Abstellplatzes in parkraumbewirtschafteten Gebieten.

  • monatlich: 14,53 EUR

Zinsersparnis

  • Freigrenze: 7.300 EUR
über dieser Freigrenze in % p.a.
bis 31.1.20151,5
ab 1.1.20161,0
ab 1.1.20180,5
ab 1.1.20190,5 
ab 1.1.20200,5
ab 1.1.20210,5
ab 1.1.20220,5
ab 1.1.20231,0
ab 1.1.20244,5

bei Fixzinsvereinbarungen:

Zur Anwendung kommt der durch die OENB veröffentlichte Wohnbau-Zinssatz (im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre) für den Kalendermonat des Abschlusses der Darlehensvereinbarung.

Dieser Zinssatz ist um 10% zu reduzieren = Referenzzinssatz zu den fixen 4,5%, davon ist der vereinbarte fixe Sollzinssatz in Abzug zu bringen. Diese Bewertung erfolgt einmalig und wird für die gesamte Dauer des Darlehens beibehalten. 

unverzinsliche Darlehen:

Entspricht der Vorgehensweise wie bei Fixzinsvereinbarungen, der Referenzzinssatz kommt zur Anwendung ohne Abzug eines Sollzinssatzes. 

Darlehensverträge, die zwischen 31. Dezember 2002 und 1. Jänner 2024 gewährt wurden, unterliegen für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2024 der neuen Rechtslage.


Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar Benutzung eines öffentlichen Verkehrs-mittels nicht zumutbar
  jährlich monatlich jährlich monatlich
 0 bis    2 km --- --- --- ---
 2 bis  20 km     372 EUR 31 EUR
20 bis 40 km 696 EUR 58 EUR 1.476 EUR 123 EUR
40 bis 60 km 1.356 EUR 113 EUR 2.568 EUR 214 EUR
über   60 km 2.016 EUR 168 EUR 3.672 EUR 306 EUR


Pendlereuro 

  • 2 EUR pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 

Sonstige Bezüge 

  • Freibetrag jährlich (innerhalb des Jahressechstels): 620 EUR
  • Freigrenze: 2.100 EUR 

Reisegebühren

Km-Geld
PKW und Kombi0,42 EUR/km
Motorrad0,24 EUR/km
Fahrrad0,38 EUR/km

Zuschlag für, in PKW und Kombi mitreisende Person

0,05 EUR/km

Nächtigungsgeld Inlandsreise (oder tatsächliche Kosten) 15 EUR
Taggeld Inlandsreise26,40 EUR


Steuerbefreiungen gem. § 3 Einkommensteuergesetz

Bezug/Vorteil aus dem Dienstverhältnis Höchstbeträge
Freie oder verbilligte Mahlzeiten, pro Arbeitstag und pro Arbeitnehmer ab 1.7.2020 8 EUR
oder Bagatellbetrag, wenn Mitnahme nach Hause möglich ab 1.7.2020 2 EUR
Freie oder verbilligte Mahlzeiten, pro Arbeitstag und pro Arbeitnehmer bis 30.6.2020 4,40 EUR
oder Bagatellbetrag, wenn Mitnahme nach Hause möglich bis 30.6.2020 1,10 EUR
Teilnahme an Feiern, Gutscheine (pro Person/Jahr)  186 EUR
Geschenke anlässlich Dienst- oder Firmenjubiläum (pro Person/Jahr) 186 EUR
Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflug, kulturelle Veranstaltung) pro Person/Jahr* 365 EUR
Zukunftssicherungsmaßnahmen pro Person/Jahr 300 EUR
Mitarbeiterbeteiligung 3.000 EUR
Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung pro Kind/Jahr 1.000 EUR


Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG 1988 (Formular E 18)

für Leistungs-Empfänger Fälligkeit Ausnahme

im Vorjahr ausbezahlte Entgelte

freie Dienstnehmer,  Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates, Bausparkassen-Vertreter, Stiftungsvorstände, Vortragende, Funktionäre usw.  bis 31.1. in Papierform; bei elektronischer Übermittlung bis 29.2. 

das Gesamtentgelt ist nicht höher als jährlich 900 EUR und 450 EUR pro Leistung

Lohnnebenkosten 

Kommunalsteuer 

Freigrenze 1.460 EUR  monatlich
Freibetrag 1.095 EUR  monatlich
Steuersatz 3 % 

Wenn die Bruttolohnsumme die Freigrenze nicht übersteigt, kann sie um den Freibetrag reduziert werden, nur die Differenz unterliegt der Kommunalsteuer. Der Freibetrag und die Freigrenze gelten seit 1.1.2002 auch für (Klein-)Unternehmen mit mehr als einer Betriebsstätte.

Um die Auswirkung von Covid-19 auf den Arbeitsmarkt abzufedern wurde die Kurzarbeit eingeführt und stark ausgedehnt. Die Kurzarbeitsunterstützung ist kommunalsteuerfrei. 

Dienstgeberbeitrag 

Freigrenze 1.460 EUR monatlich
Freibetrag 1.095 EUR monatlich
Steuersatz
bis 31.12.2017:4,1 %
ab 1.1.2018:3,9 %
ab 1.1.2025:3,7 %* 

* Es kann bereits in den Jahren 2023 und 2024 zu einer Senkung des DB auf 3,7 % kommen, wenn es eine lohngestaltende Vorschrift vorsieht.
Für Personen über 60 Jahre ist kein Dienstgeberbeitrag zu entrichten.

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) 

Bundesland Höhe DZ
Kärnten 0,37%
Burgenland 0,40%
Niederösterreich 0,35%
Oberösterreich 0,32%
Salzburg 0,36%
Steiermark 0,34%
Tirol  0,39%
Vorarlberg 0,33%
Wien 0,36%

Freigrenze und Freibetrag: 1.460 EUR bzw. 1.095 EUR. Für Personen über 60 Jahre ist kein DZ zu entrichten. 

U-Bahnsteuer (nur für Wien!) 

  • Pro angefangene Woche pro Dienstnehmer seit 1.6.2012: 2 EUR
  • Für Personen über 55 Jahre ist keine U-Bahn-Steuer zu entrichten.
  • Befreiung für Dienstverhältnisse unter 10 Wochenstunden.

Stand: 01.01.2024