Lächelnde Person sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und geht eine Mappe mit Unterlagen durch, während mit einem Taschenrechner gerechnet wird
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Fachprüfungen für die Bilanzbuchhaltungsberufe

Allgemeine Informationen, Gebühren, Prüfungstermine, Prüfungsordnung

Lesedauer: 2 Minuten

29.01.2024


Mit 1.1.2014 ist der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich die für alle Bilanzbuchhaltungsberufe - Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner - zuständige Behörde. Damit nimmt die Wirtschaftskammer Österreich eine Reihe von behördlichen Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich wahr. Die Fachprüfungen nach Bilanzbuchhaltungsgesetz sind von den Meisterprüfungsstellen durchzuführen. Betreffend Organisation und Verfahren sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 sinngmäß anzuwenden.

Als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung zum Bilanzbuchhalter, Personalverrechner oder Buchhalter schreibt das BiBuG die erfolgreiche Ablegung der jeweiligen Fachprüfung vor.

Die BiBuG-Fachprüfungen zum Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter haben hohes Niveau und sind mit den Fachprüfungen qualifizierter freier Berufe (z.B: Steuerberater, Rechtsanwalt) und den Meisterprüfungen im Gewerbe vergleichbar. Sie werden von den Meisterprüfungsstellen durchgeführt. Betreffend Organisation und Verfahren werden grundsätzlich die Bestimmungen der Gewerbeordnung angewendet. Die Fachprüfungen bestehen aus schriftlichen Klausurarbeiten und mündlichen kommissionellen Prüfungen.

Prüfungszulassung

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz schreibt weder eine bestimmte Ausbildung oder einen Kursbesuch noch den Nachweis von Praxis als Voraussetzung für den Antritt zu einer Fachprüfung nach BibuG vor, somit gibt es keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen. Es besteht auch keine bestimmte Reihenfolge für die Absolvierung der jeweiligen Fachprüfungsteile.

Prüfungsbefreiungen

Personen, die die Ablegung einzelner Gegenstände des schriftlichen Prüfungsteils einer Fachprüfung inhaltlich vergleichbaren Prüfung nachweisen können, sind von der Ablegung dieser Gegenstände im Rahmen des schriftlichen Teils der jeweiligen Fachprüfung befreit. Die Anrechnung derartiger Ausbildungen und Prüfungen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bilanzbuchhaltungsbehörde, die darüber mit Bescheid entscheidet. Bitte reichen Sie anrechenbare Ausbildungen im eigenen Interesse rechtzeitig vor der Prüfungsanmeldung direkt bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde mittels „Antrag auf Befreiung der Fachprüfung“ ein. Die Mitteilung (Bescheid) der Bilanzbuchhaltungsbehörde über die erfolgte Anrechnung Ihrer Ausbildung(en) und Prüfungen ist der Prüfungsanmeldung beizulegen.

Personen, die bereits über eine Berechtigung als Buchhalter oder Personalverrechner verfügen, sind von jenen Gegenständen der Fachprüfung Bilanzbuchhalter befreit, die sie bereits aufgrund ihrer Befugnis ausüben dürfen.

 Weisen Sie uns bitte daher aufrechte Berechtigungen gleich mit der Prüfungsanmeldung nach. Ein Antrag bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde ist dafür nicht notwendig. Die Gegenstände der Bilanzbuchhalter-Fachprüfung, von welchen Sie dann befreit sind, finden Sie hier .

Anmeldung

Anmeldeschluss ist ausnahmslos 6 Wochen vor Prüfungsbeginn. Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle vorgenommen.

Kontakt: Tanja Fuchs

Prüfungsordnung

Der nachstehende Link ist ein PDF Dokument der WKÖ. Für den Link sowie dessen Inhalt ist der Verfasser verantwortlich.

Fachprüfungen der Bilanzbuchhaltungsberufe

Von der Meisterprüfungsstelle Steiermark werden die Fachprüfungen zum Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner angeboten.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Prüfungen sowie den Prüfungsterminen finden Sie unter nachstehenden Links: 

In diesen Meisterprüfungsstellen werden Fachprüfungen nach dem Bilanzbuchhaltergesetz durchgeführt.

Ausstellung Zeugnis

Die Fachprüfung ist bestanden, wenn alle Gegenstände der Fachprüfung positiv bewertet wurden. 
Gegenstände sind entsprechend der Entscheidung der Prüfungskommission zu wiederholen. Sowohl bei der schriftlichen Prüfung als auch bei der mündlichen Prüfung beschränkt sich die Wiederholung auf jene Gegenstände, die nicht positiv bewertet wurden. 
Nach positiver Absolvierung aller Gegenstände oder Ersatzausbildungen, die angerechnet wurden, wird von der Meisterprüfungsstelle das Fachprüfungszeugnis ausgestellt.

Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde

Informationen über den Zugang zu den Bilanzbuchhaltungsberufen nach Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, über die Ausübung dieser Befugnisse und über bereits bestehende Berechtigungen kann ausschließlich die Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde erteilen.

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014) regelt die Voraussetzungen für die Erlangung der Befugnis Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner und beinhaltet gleichzeitig Bestimmungen über den Berechtigungsumfang der einzelnen Berufe sowie deren Rechte und Pflichten im Geschäftsverkehr und gegenüber der Behörde.