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Informationen zum Firmenwortlaut 

Die Firma ist der ins Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers

Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
 
Die Firma muss    

  • zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein,
  • Unterscheidungskraft besitzen und
  • darf nicht geeignet sein, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, eine Irreführung herbeizuführen.   
  • Bei Fragen in diesem Zusammenhang und bei einem u.U. erforderlichen Gutachten für das Firmenbuchgericht wenden Sie sich gerne an unsere Experten.


Kontaktdaten Firmenbuchgericht
Formular zur Begutachtung eines Firmenwortlautes

Formular für die Errichtung einer Zweigniederlassung
Antrag zur Begutachtung eines Firmenwortlautes (Austria Verfahren) 


Stand: