Chemikalien: Registrierung, Herstellung und Import

Vorschriften zur verpflichtenden Registrierung von chemischen Stoffen

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11.03.2023

Chemische Stoffe dürfen nur nach einer Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hergestellt oder importiert werden. Dabei gibt es von der Menge abhängige Übergangsfristen.

Ohne Registrierung ist keine Vermarktung möglich. Die verpflichtende Registrierung betrifft Hersteller, Importeure und Alleinvertreter.

Verpflichtende Registrierung nach REACH

Für alle Stoffe, die ab 1 t/Jahr hergestellt oder eingeführt werden, gilt die Registrierungspflicht nach REACH. Bis 31. Mai 2018 galten noch Übergangsfristen. Danach darf ein Stoff bis zum Abschluss der Registrierung nicht mehr weiter im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht oder hergestellt werden.

Bei Nicht-Einhaltung drohen Strafen. Für eine Menge bis zu einer Tonne pro Jahr ist keine Registrierung erforderlich.

Daten für die Registrierung

Die Meldung an die ECHA durch den Hersteller/Importeur/Alleinvertreter umfasst alle relevanten Daten zum Stoff. Nötig sind Daten über die gefährlichen Eigenschaften und eine Risikobewertung in Abhängigkeit von der Menge. Die Behörde überprüft die Daten und kann weitere Auflagen erteilen. Für die Registrierung fallen Gebühren an.

Zur übersichtlichen Datendarstellung erstellt man ein technisches Dossier, das die grundlegenden Eigenschaften des Stoffes nennt. Das Dossier beinhaltet außerdem Infos zu Einstufung und Kennzeichnung nach CLP, sowie Leitlinien zum sicheren Verwendung. Ab 10 t/Jahr ist zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report, CSR) erforderlich. Dieser legt das Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt sowie Risikomanagementmaßnahmen dar. Umso höher die importierte oder hergestellte Menge ist, desto mehr Testungen sind vorgeschrieben.


Hinweis:
Es gibt zeitlich begrenzte Ausnahmen für Forschungsstoffe.

Alle diese Daten bilden die Basis für die Kommunikation entlang der Lieferkette. Das heißt, dass nachgeschaltete Anwender und Händler die nötigen Informationen dann strukturiert – zB im Rahmen eines Sicherheitsdatenblattes - bekommen können.

Erzeugnisse und besonders besorgniserregende Stoffe SVHC

Stoffe in Erzeugnissen können ebenfalls unter die Registrierungspflicht fallen. Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - substances of very high concern) kann zusätzlich ein Zulassungsverfahren nötig werden.