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Legal Entity Identifier (LEI) Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte

20-stellige Kennnummer rechtzeitig beantragen

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Unternehmen können seit 2018 nur dann Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) haben (Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)). 

Der LEI wird von allen Vertragsparteien benötigt, die außerbörslich Finanzderivate handeln und damit von einer Meldepflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) betroffen sind.

Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt (beispielsweise Unternehmen, Banken oder Investmentfonds) ermöglicht. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben. Protokollierte Einzelunternehmer benötigen den LEI für betrieblich veranlasste Wertpapiertransaktionen, nicht jedoch für private Wertpapierdepots.

Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice Deutschland. Als lokaler Servicepartner steht die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) zur Verfügung. Eine vollständige Liste aller LEI-Vergabestellen findet man auf der Leiroc-Homepage. Eine weitere Vergabestelle für LEI Nummern ist GS1 - Global LEI Service.

Registrierungen und Erneuerungen von LEIs sind auch über register-lei.at möglich (die Nennung einzelner Anbieter dient ausschließlich der Information und ist nicht als Empfehlung der Wirtschaftskammer zu verstehen).

Stand: 02.03.2023

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