Zum Inhalt springen
Laptop steht geöffnet auf einem Tisch und Mailbenachrichtigungen kommen rein, daneben stehen noch ein Stiftebecher, eine Zierpflanze, ein Laptop sowie eine Computermaus
© sitthiphong | stock.adobe.com

Das korrekte E-Mail Impressum für nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen

Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf E-Mails für nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen mit konkreten Beispielen. 

Lesedauer: 1 Minute

In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der so genannten „Impressumspflicht“ für E-Mails. Die einzelnen Gesetze haben dabei unterschiedliche Anwendungsbereiche. So gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen und wird in diesem Merkblatt daher nicht behandelt; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (§§ 24, 25 MedienG) gelten für alle Versender von Newsletter. Dazu kommen noch allfällige Ergänzungen aufgrund des Telekommunikationsgesetzes (§ 107 TKG) und des Datenschutzgesetzes (§ 25 DSG).

Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischer Post und daher auch für Nachrichtensysteme von sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter.

Inhaltsübersicht:

Impressumspflichten nach der Gewerbeordnung

Datenschutz 

Ist ein Disclaimer notwendig?

Zusatz zum Impressum aufgrund des Telekommunikationsgesetzes

Impressum und Offenlegung für jeden Newsletter nach dem Mediengesetz

Offenlegung für „große“ Newsletter nach dem Mediengesetz

Informationspflichten nach dem Dienstleistungsgesetz (DLG)

Anwendbares Recht

Hinweise zum Musterimpressum

Musterimpressum für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen  (Bsp: Tischler)

Broschüre herunterladen

Stand: 23.07.2025

Weitere interessante Artikel
  • Personen programmieren gemeinsam und blicken freudig und motiviert auf einen Monitor
    Das korrekte Website Impressum für Vereine
    Weiterlesen
  • In einem Büro sitzen zwei Personen an zwei Schreibtischen. Vor der einen Person sind zwei Bildschirme, vor der anderen Person ist ein Bildschirm. Auf allen Bildschirme sind verschiedene Quellcodes
    Das korrekte Website Impressum für Offene Gesellschaften (OG)
    Weiterlesen
  • Portraitaufnahme einer Person, die an einem Schreibtisch sitzt, im Hintergrund Vorhänge. Sie tippt mit der linken Hand in einen Laptop, in der linken hält sie einen Kugelschreiber. Auf dem Holztisch befinden sich ein aufgeklapptes Buch und ein Telefon.
    Das korrekte Website Impressum für nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen
    Weiterlesen