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Vergaberecht warum? Die wichtigsten Rechtsgrundsätze - FAQs

Antworten auf die wichtigsten Fragen

  1. Welche Ziele sollen mit dem Vergaberecht erreicht werden?
  2. Was ist die zentrale Forderung an ein Vergabeverfahren?
  3. Was sind die wichtigsten Grundsätze des Vergaberechts? 

1. Welche Ziele sollen mit dem Vergaberecht erreicht werden?

Das Recht der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, kurz Vergaberecht genannt, hat in Österreich eine noch sehr kurze Tradition; in der Europäischen Union eine etwas längere. Das Vergaberecht greift in einen Problembereich ein, dessen wirtschaftliche Bedeutung etwas klarer wird, wenn man folgendes berücksichtigt:

Im Jahr 2022 wird die Staatsquote in Österreich laut der Prognose voraussichtlich bei rund 50,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Damit würde sie gegenüber dem Vorjahr sinken. Die Staatsquote bezeichnet das Verhältnis der Staatsausgaben zum Bruttoinlandsprodukt (BIP).

Österreich - Staatsquote 2020 | Statista – Staatsquote in Österreich

Sie liegt auch in den anderen europäischen Ländern durchschnittlich nicht wesentlich darunter. Mit dieser geballten Finanzkraft tritt der Staat in Gestalt des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden und aller Gesellschaften, an denen diese Gebietskörperschaften einen Mehrheitsanteil halten,  als Nachfrager von Waren und Dienstleistungen auf dem Markt auf. 

2. Was ist die zentrale Forderung an ein Vergabeverfahren?

Die übergeordnete und zentrale Forderung an ein Vergabeverfahren ist daher jene nach einem freien und lauteren Wettbewerb. Diese Forderung nach einem echten Wettbewerb entspricht marktwirtschaftlichen Grundsätzen und gilt für alle nach dem Vergabegesetz ausgerichteten Vergabearten.

3. Was sind die wichtigsten Grundsätze des Vergaberecht? 

Das sind: 

  • Freier und lauterer Wettbewerb
  • Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter – Diskriminierungsverbot
  • Angemessenheit der Preise
  • Auftragsvergabe an rechtlich befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer
  • Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
  • rein sachliche Beurteilung der Bieter und der Angebote
  • Transparenz im Vergabeverfahren
  • Absicht zur tatsächlichen Leistungsvergabe
  • Bedachtnahme auf die Umweltgerechtigkeit der Leistung  
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