Anmeldung von Registrierkassen: Alternative zu FinanzOnline

Alle Infos zur Ausnahmeregelung

Lesedauer: 1 Minute

Ab 1.4.2017 müssen alle registrierkassenpflichtigen UnternehmerInnen ihre Kasse manipulationssicher gemacht und bei FinanzOnline angemeldet haben. Das Nichtvorhandensein bzw. das Nichtverwenden eines vorgeschriebenen Kassensystems kann mit einer Strafe bis zu € 5.000 geahndet werden. Darüber hinaus kann es im Rahmen der Steuerprüfung zu einer Schätzung des Umsatzes kommen.

Wurde dieser Verpflichtung aufgrund der nicht zeitgerechten Erfüllung von Kassenbestellungen bzw. erteilten Umrüstungsaufträgen, die nachweislich bis zum 15.3.2017 an den Lieferanten erteilt wurden, nicht nachgekommen, bleibt diese Missachtung vorerst straffrei. 

Für die  Anmeldung der Kasse bei FinanzOnline sind folgende Daten notwendig:

  • ein Internetzugang und die FinanzOnline Zugangsdaten
  • eine umgerüstete Kasse (Softwareupdate) und deren Kassennummer
  • der 44-stelligen AES-Schlüssel (Verschlüsselungsalgorithmus) der Registrierkasse
  • die Seriennummer der  Registrierkassen-Chipkarte (Zertifikat). Das Zertifikat gibt einen elektronischen Stempel auf jeden Barumsatz und macht die Kasse manipulationssicher. Sie wird im Gesetz "Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit" genannt. 

Nach Anmeldung der Kasse und des Zertifikates muss mit einer Handy-App („BMF Belegcheck-App“) der Startbeleg kontrolliert werden. Der Startbeleg ist der erste Beleg nach Umrüstung der Kasse. Erst dann gilt die Kasse als komplett umgerüstet, angemeldet und manipulationssicher.

Sollte der Unternehmer über keinen Internetzugang, kein Smartphone verfügen und keinen Steuerberater für die Anmeldung bevollmächtigt haben, kann die Anmeldung auch mittels eines Formulars gemacht werden. Das Formular RK1 kann von der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at heruntergeladen bzw bei einem Finanzamt bezogen werden. 

Folgende Meldungen können mittels dieses Formulars gemacht werden:

  • Registrierung von Registrierkassen und Zertifikaten
  • Meldung von Ausfällen von Registrierkassen und Zertifikaten
  • Meldung von Außerbetriebnahmen von Registrierkassen und Zertifikaten
  • Prüfung von Startbelegen von Registrierkassen
  • Prüfung von Jahresbelegen von Registrierkassen 

Der Startbeleg sowie Unterlagen zum Nachweis der Seriennummer des Zertifikates, Kassennummer und AES-Schlüssel (vom Kassenhersteller/-händler erhältlich) sind unbedingt beizulegen.

Die BMF-Registrierkassenhotline ist unter 050 233 799 erreichbar. 

Umfangreiche Informationen (Webinare, Kurzvideos, wichtige Fragen und Antworten und Broschüren) finden Sie auf der Seite der WKO unter www.wko.at/registrierkassenpflicht.

Stand: 14.03.2017

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