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Die Hand einer Person hält mehrere, verschiedene Euroscheine aufgefächert  in die Höhe vor türkisblauem Hintergrund.
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Investitionsfreibetrag ab 2027: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags auf 20 % bzw. 22 % (im Bereich der Ökologisierung) läuft mit Ende des Jahres 2026 aus.

Lesedauer: 1 Minute

05.11.2026

Wieder reguläre Satze ab 2027

Ab 1. Jänner 2027 kehrt der Investitionsfreibetrag zu seinen regulären Sätzen zurück. Für Unternehmen lohnt sich daher ein genauer Blick auf geplante Investitionen und deren zeitliche Umsetzung. 

Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist ein zusätzlicher steuerlicher Investitionsanreiz: Unternehmen können für bestimmte Anschaffungen neben der normalen Abschreibung einen weiteren steuerlichen Aufwand geltend machen. Damit wird die Steuerbelastung im Jahr der Investition zusätzlich reduziert.

Für Investitionen, die noch bis Ende 2026 getätigt werden, gilt derzeit ein besonders attraktiver, befristet erhöhter IFB. Der allgemeine Satz beträgt 20 %, bei begünstigten Investitionen im Bereich der Ökologisierung sogar 22 %. Diese Erhöhung läuft mit Ende 2026 aus. Ab 1. Jänner 2027 gelten wieder 10 % beziehungsweise 15 % für ökologische Investitionen. 

Was bedeutet das konkret?

Bei einer begünstigten Investition von 100.000 Euro können ab 2027 grundsätzlich zusätzlich zur normalen Abschreibung 10.000 Euro als Investitionsfreibetrag steuerlich berücksichtigt werden. Handelt es sich um eine entsprechend begünstigte ökologische Investition, erhöht sich der zusätzliche Abzug auf 15.000 Euro.

Der IFB steht damit nicht anstelle der Abschreibung, sondern zusätzlich zur Abschreibung zur Verfügung. Die maximale Investitionssumme, für die der IFB pro Wirtschaftsjahr beansprucht werden kann, beträgt weiterhin 1 Million Euro. Damit ergibt sich ab 2027 ein maximaler IFB von 100.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro bei ausschließlich begünstigten Öko-Investitionen. 

Welche Investitionen sind begünstigt?

Grundsätzlich kommen neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens in Betracht, die eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben. Darüber hinaus können auch bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter, insbesondere aus den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life-Science, begünstigt sein.

Der Öko-IFB umfasst unter anderem bestimmte Investitionen in erneuerbare Energie, Stromspeicherung, emissionsfreie Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Nicht jede Investition ist jedoch automatisch begünstigt: Unter anderem sind gebrauchte Wirtschaftsgüter und bestimmte Gebäude- und Fahrzeuginvestitionen ausgeschlossen. 

Jetzt Investitionen für 2026 und 2027 prüfen 

Für Unternehmen mit ohnehin geplanten Investitionen kann der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung steuerlich einen erheblichen Unterschied machen. Wer eine Investition noch 2026 umsetzt und die Voraussetzungen erfüllt, kann grundsätzlich vom erhöhten IFB profitieren. Ab 2027 steht wieder der reguläre IFB zur Verfügung.

Unternehmen sollten geplante Investitionen für die Jahre 2026 und 2027 bereits jetzt auf ihre Förderfähigkeit und den optimalen Investitionszeitpunkt prüfen. Besonders bei größeren Investitionsvorhaben kann es sich lohnen, die steuerlichen Auswirkungen beider Jahre gegenüberzustellen. Die Investitionsentscheidung selbst sollte dabei in erster Linie nach den betrieblichen Erfordernissen getroffen werden.