Der ORF-Beitrag ab 2024
Infos für Unternehmen: Höhe, Einhebung, Ausnahme für EPU
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Seit Inkrafttreten des ORF-Beitrags-Gesetzes mit 1. Jänner 2024 wird zur Finanzierung des ORF der geräteunabhängige ORF-Beitrag eingehoben. Die GIS-Gebühr, die immer dann fällig wurde, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radioempfangsgerät betrieben wurde, ist mit Ende 2023 ausgelaufen.
Wer ist vom neuen ORF-Beitrag betroffen?
Neben Privatpersonen sind auch kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, einen ORF-Beitrag zu bezahlen. Im betrieblichen Bereich richtet sich die Beitragspflicht nach der im Vorjahr bezahlten Lohnsumme mit einer Deckelung für sehr große Betriebe. Die für die Kommunalsteuer vorgesehenen Befreiungen gelten auch für den ORF-Beitrag.
Im privaten Bereich knüpft der ORF-Beitrag an den Hauptwohnsitz an. Die Beitragspflicht besteht nur einmal, auch wenn an einer Adresse mehrere Personen mit Hauptwohnsitz eingetragen sind. Nebenwohnsitze sind nicht beitragspflichtig, aktuelle Rundfunkgebührenbefreiungen gelten weiter.
Adressidentität von Betrieb und Privatperson
Für Unternehmer:innen, die an der Adresse ihrer Betriebsstätte auch den Hauptwohnsitz haben, entfällt die private Beitragspflicht, wenn das Unternehmen an dieser Adresse beitragspflichtig ist oder eine gesetzliche Befreiung von der betrieblichen Beitragspflicht besteht (z.B. Pflegeheim, gemeinnütziger Verein).
Achtung: Betroffene Unternehmer:innen müssen bei der OBS einen Antrag auf Ausnahme von der privaten Beitragsflicht am Betriebsstandort stellen. Das Formular „Ausnahme von der ORF-Beitragspflicht“ kann auf der Website der OBS abgerufen werden.
Nach erfolgreicher Prüfung des Ausnahmeantrages inklusive Unterlagen durch die OBS wird die private Beitragspflicht an dieser Adresse ausgenommen und bereits bezahlte Beträge werden gutgeschrieben oder rückerstattet.
Die OBS akzeptiert nur echte Adressidentität. Bereits unscheinbare Zusätze führen zu einer Beitragspflicht sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich. Adressberichtigungen können ausschließlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Die OBS ist an die im Zentralen Melderegister abgespeicherten Daten gebunden und kann selbst keine Berichtigungen vornehmen.
Keine Zahlungspflicht für Ein-Personen-Unternehmen (EPU)
Unternehmen ohne Mitarbeiter sind nicht kommunalsteuerpflichtig und müssen daher keinen ORF-Beitrag für ihr Unternehmen entrichten. Sie werden nur als Privatpersonen erfasst.
Höhe des ORF-Beitrages
Bemessungsgrundlage für die Anzahl der zu leistenden ORF-Beiträge ist die Summe der gesamten Arbeitslöhne im vorangegangenen Kalenderjahr. Auf Basis der vom Finanzministerium übermittelten Daten der Kommunalsteuererklärungen wird errechnet, wie viele ORF-Beiträge zu bezahlen sind. Die Einheit ORF-Beitrag wird im ORF-Gesetz festgelegt und beträgt 15,30 EUR pro Monat. Die Staffelung der zu entrichtenden Beiträge ergibt sich wie folgt:
| Jahressumme der Arbeitslöhne | zu bezahlende Anzahl | ORF-Beitrag in EURO | |
|---|---|---|---|
| pro Monat | pro Jahr | ||
| bis 1,6 Mio. Euro | 1 Beitrag | 15,30 | 183,60 |
| bis 3 Mio. Euro | 2 Beiträge | 30,60 | 367,20 |
| bis 10 Mio. Euro | 7 Beiträge | 107,10 | 1.285,20 |
| bis 50 Mio. Euro | 10 Beiträge | 153,00 | 1.836,00 |
| bis 90 Mio. Euro | 20 Beiträge | 306,00 | 3.672,00 |
| mehr als 90 Mio. Euro | 50 Beiträge | 765,00 | 9.180,00 |
Beispiel:
Bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 35.000 EUR brutto (2.500/Monat) entsprechen die Stufen folgender Mitarbeiteranzahl:
| Mitarbeiter | Jahressumme der Arbeitslöhne | zu bezahlende Anzahl | ORF-Beiträge in EURO | |
|---|---|---|---|---|
| pro Monat | pro Jahr | |||
| bis 45 | bis 1,6 Mio. | 1 Beitrag | 15,30 | 183,60 |
| bis 85 | bis 3 Mio. | 2 Beiträge | 30,60 | 367,20 |
| bis 285 | bis 10 Mio. | 7 Beiträge | 107,10 | 1.285,20 |
| bis 1.428 | bis 50 Mio. | 10 Beiträge | 153,00 | 1.836,00 |
| bis 2.571 | bis 90 Mio. | 20 Beiträge | 306,00 | 3.672,00 |
| über 2.571 | über 90 Mio. | 50 Beiträge | 765,00 | 9.180,00 |
In einigen Bundesländern kommt eine Landesabgabe hinzu, die diesen Betrag entsprechend erhöht. Nach derzeitigem Stand heben folgende Bundesländer eine zusätzliche Landesabgabe ein: Burgenland: 4,60 EUR; Kärnten: 4,60 EUR; Steiermark: 4,70 EUR; Tirol: 3,10 EUR.
Je Kalendermonat sind von einem Unternehmen maximal 100 ORF-Beiträge zu entrichten. Aufgrund einer Änderung des ORF-Beitrags-Gesetzes sind ab 2025 keine Mehrfachbeiträge bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden zu leisten.
Einhebung durch die ORF-Beitrags Service GmbH
Für alle Angelegenheiten rund um die Einhebung des ORF-Beitrags, wie z.B. die Ermittlung der Beitragsschuldner, die Entscheidung über eine Befreiung, etc. ist die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) - als Nachfolgerin der GIS Gebühren Info Service GmbH - zuständig.
Die Festsetzung des ORF-Beitrags erfolgt grundsätzlich mittels Zahlungsaufforderung und ist binnen 14 Tagen ab Zustellung fällig. Ein Bescheid über die Festsetzung des Beitrags ist nur vorgesehen, wenn der festgesetzte Beitrag nicht fristgerecht entrichtet wurde oder der Beitragsschuldner einen Bescheid verlangt.
Beginn und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Folgejahr, nach dem in einer Gemeinde erstmalig die Kommunalsteuer für den Betrieb zu entrichten war. Bei einer Betriebsgründung ist der ORF-Beitrag für das gesamte erste Kalenderjahr rückwirkend und gemeinsam mit dem ORF-Beitrag für das darauffolgende Jahr zu entrichten.
Die Beitragspflicht endet automatisch mit Ablauf des darauffolgenden Jahres, in dem zuletzt Kommunalsteuer zu entrichten war.
Wird die Schließung der letzten Betriebsstätte bis spätestens 15. April des Folgejahres der OBS angezeigt, endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Betriebsstätte aufgegeben wurde.
Beispiel:
Schließung der letzten Betriebsstätte mit 31.10.2024 und Bekanntgabe der Schließung an die OBS am 10.4.2025: Die Beitragspflicht endet mit 2024. Für das Jahr 2025 ist kein betrieblicher ORF-Beitrag zu bezahlen.
Wird die Schließung nicht bekannt gegeben, muss der ORF-Beitrag für 2025 noch bezahlt werden und die betriebliche ORF-Beitragspflicht erlischt automatisch mit Ende 2025.