Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung
KV-Regelung für die Steiermark
Lesedauer: 1 Minute
05.08.2025
Ab 1. Juli 2025 gelten die Lohnordnung mit Gültigkeit ab 1. November 2024 und der Rahmenkollektivvertrag mit Gültigkeit ab 1. März 2025 auch für Betriebe im Bundesland Steiermark.
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die Präsentation zum kürzlich stattgefundenen Online Seminar zur Satzung des bundesweiten Kollektivvertrages und der Lohnordnung für das Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe für das Bundesland Steiermark - "Was ist aus Arbeitgebersicht zu tun?" mit Vortragenden Dr. Heinz Rothe.