Zum Inhalt springen
Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
© OneLineStock | stock.adobe.com
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

KV-Regelung für die Steiermark

 

Lesedauer: 1 Minute

05.08.2025

Ab 1. Juli 2025 gelten die Lohnordnung mit Gültigkeit ab 1. November 2024 und der Rahmenkollektivvertrag mit Gültigkeit ab 1. März 2025 auch für Betriebe im Bundesland Steiermark.

In der Beilage übermitteln wir Ihnen die Präsentation zum kürzlich stattgefundenen Online Seminar zur Satzung des bundesweiten Kollektivvertrages und der Lohnordnung für das Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe für das Bundesland Steiermark - "Was ist aus Arbeitgebersicht zu tun?" mit Vortragenden Dr. Heinz Rothe.


Formular-Unterlagen


Zum Rahmen-KV Zur Lohnordnung Homepage der Bundesinnung