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Rückenansicht einer Person mit Helm, Warnweste und Architektenplan, die zu einer Baustelle eines Gebäudes blickt. Daneben ist eine weitere Baustelle eines Gebäudes
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Baugesetz wird auf neue Beine gestellt

 Für Betriebe bringt die Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes weniger Bürokratie und schnellere Verfahren.  

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 04.11.2026

In der Steiermark werden die Weichen für eine umfassende Reform des Baurechts gestellt: Kern des neuen Regelwerks sollen weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Rechtssicherheit sein. Der Gesetzesentwurf ist Teil des zweiten Deregulierungspakets, bei dem insgesamt 113 Landesgesetze vereinfacht werden sollen. Die entsprechende Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes wurde kürzlich auf den Weg gebracht.

Doch worum geht es genau? Eine zentrale Neuerung ist die deutlichere Unterscheidung zwischen bewilligungspflichtigen und meldepflichtigen Bauvorhaben. Auch eine neue Kategorie freier Bauvorhaben ist geplant – etwa für Maßnahmen der Gartengestaltung oder Hagelschutznetze. Zudem sollen Nutzungsänderungen bestehender Räume unter gewissen Voraussetzungen ohne Behördenweg möglich sein. Vereinfacht werden sollen Verfahren für kleinere Zubauten und den Einbau von Klimaanlagen. 

Deutliche Verbesserungen sind auch bei den Fristen vorgesehen: Werden vollständige Bauunterlagen mit der Bestätigung eines Ziviltechnikers eingereicht, soll sich die Frist im ordentlichen Bauverfahren von sechs auf vier Monate und im vereinfachten Verfahren von drei auf zwei Monate verkürzen. Ein weiterer Fokus liegt auf  dem Bauen im Bestand: Für Gebäude, die seit mehr als 30 Jahren unbeanstandet bestehen, soll unter gewissen Voraussetzungen eine Feststellung des rechtmäßigen Bestandes ermöglicht werden. Gleichzeitig werden Sanierungen und Nutzungsänderungen älterer Gebäude erleichtert, ohne zwingende Sicherheitsanforderungen außer Acht zu lassen.

Wir begrüßen die notwendige Baugesetz-Novelle. Die Reform geht in die richtige Richtung, auch wenn an einigen Stellschrauben noch gedreht werden sollte.

Doch wie beurteilen Interessenvertreter aus der Wirtschaft das Vorhaben? In der Sparte Gewerbe und Handwerk wird das Regelwerk begrüßt: „Für unsere Betriebe ist es wichtig, dass die jahrelang geforderte Novellierung des Baurechts umgesetzt wird. Die Reform geht mit der Verringerung des adminis­trativen Aufwands, der Erhöhung der Planungssicherheit und der Straffung des Einreichprozesses in die richtige Richtung“, so Spartenobmann Johann Reisenhofer. Allerdings müsse noch an einigen Stellschrauben gedreht werden: So seien der Baumeister und der Holzbau-Meister (für Holzbauten) als Planungsinstanz und verlängerter Behördenarm weitgehend unberücksichtigt geblieben, obwohl sie über breites Know-how verfügen. Eine Gleichstellung der Baumeister mit den Ziviltechnikern fordert auch der neue Bau-Innungsmeister Gernot Tilz ein: „Der Baumeister ist weit mehr als ein ausführender Unternehmer, er ist vielfach der Dirigent der gesamten Bauwerkes. Das gehört berücksichtigt.“ Tilz sieht in der Reform einen ersten Anstoß: „Wir müssen das Thema größer denken. Sommerlicher Wärmeschutz, Hochwasserereignisse, Brandsicherheit, Recycling und Kreislaufwirtschaft stellen neue Anforderungen an unsere Gebäude. Das Baurecht muss in der Lage sein, auf diese Entwicklungen zeitnah und sachgerecht zu reagieren.“ Positiv reagieren die Immobilien- und Vermögenstreuhänder auf den Entwurf. „Vor allem verkürzte Genehmigungsverfahren und der teilweise Wegfall von Verfahren tragen maßgeblich zur Entbürokratisierung bei“, sagt Obmann Andreas Kern. 

Die Novelle ist ein wichtiger Schritt, um Verfahren zu beschleunigen und die Entbürokratisierung voranzutreiben.

Noch ist die Novelle nicht in Stein gemeißelt: Aktuell ist der Entwurf in Begutachtung, ein Beschluss in der Landesregierung ist im ersten Halbjahr 2027 geplant. Dann wird er dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt.