Einen Blick ins USP-Postfach werfen
Mit der Grundumlage leisten Unternehmer einen wichtigen Beitrag. Alle Registrierten können die Vorschreibung demnächst im Serviceportal (USP) abrufen.
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Von kostenlosen Rechtsauskünften über umfassende Beratung und Information bis zur schlagkräftigen Interessensvertretung und praxisnaher Fortbildung: Mit der Grundumlage leisten die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer einen wichtigen Beitrag – und sichern damit auch wertvolle Services in der jeweiligen Branche. Damit all diese Leistungen auch weiterhin finanziert werden können, wird den Unternehmerinnen und Unternehmern in den nächsten Tagen die Grundumlage für das Jahr 2026 vorgeschrieben.
Wie gesetzlich definiert, erfolgt die Zustellung der Grundumlagenvorschreibung für alle im Unternehmensserviceportal (USP) registrierten Unternehmer in das digitale Postfach. Mit der Anmeldung für „FinanzOnline“ oder für den elektronischen Rechtsverkehr geschieht die Aufnahme ins USP automatisch.
Wegen der verpflichtenden Zustellung über das USP kann das Schriftstück nicht auf dem Postweg oder gesondert per E-Mail übermittelt werden. Die WKO Steiermark ist – genausowie auch Bundesbehörden und etwa Sozialversicherungen – in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet, die Vorschreibung an das digitale Postfach zu übermitteln.
Was passiert, wenn das Schreiben übersehen wird
Sollte die Vorschreibung im digitalen Postfach übersehen werden, erfolgt auch die erste Mahnung über das USP. All jene, die dort nicht registriert sind, erhalten die Vorschreibung für die Grundumlage auf dem herkömmlichen Postweg.
Als Alternative bietet sich die Möglichkeit, sich im Internet bei wko.at anzumelden und über das Grundumlagen-eService die Dokumente abzurufen.
Bei Fragen rund um das USP wenden sich Unternehmen am besten direkt an das Finanzministerium, das für die Abwicklung verantwortlich zeichnet. Die entsprechende Servicehotline ist telefonisch erreichbar unter Tel. 0505 233 733.