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Handelsschiff der US‑Seeschifffahrt. Containerschiff mit der Flagge Nordamerikas. Lieferung von Waren aus den USA. Warentransporte per Schiff. US‑amerikanisches Handelsschiff. Waren aus den USA werden per Schiff für den Export versendet.
© Grispb | stock.adobe.com

Erdbeben in Trumps Zoll-Wunderland

Mit dem jüngsten Gerichtsurteil ist der Zoll-Deal zwischen den USA und der EU Geschichte. Aber was kommt jetzt? 

Lesedauer: 4 Minuten

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Aktualisiert am 26.02.2026

Eine „unglückliche Entscheidung“ nannte es Donald Trump bei seiner „Rede an die Nation“ zu Wochenmitte in Washington – in Kenntnis seiner sonst üblichen Tonlage klang das fast verharmlosend. Für den Rest der mit den Vereinigten Staaten handelspolitisch verbundenen Welt war es dagegen ein mittelschweres Erdbeben, das vor allem den EU-US-Handel erschütterte. Befeuert wurde der neue Unruheherd durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA. Es untersagte das Einheben von Zöllen und Abgaben auf Basis des Notstandsgesetzes (IEEPA) – und brachte damit eine wesentliche Säule der aggressiven Außen- und Wirtschaftspolitik von Donald Trump zum Einsturz. 

Betroffen waren neben separaten Grenzabgaben für Mexiko, Kanada, Brasilien, China, Venezuela und Russland vor allem die sogenannten reziproken Pauschalzölle, die Trump bildstark im April vergangenen Jahres bei seinem „Liberation Day“ mit alttestamentarischem Gestus anhand einer Tafel präsentierte. Im Fall der EU betrifft das Urteil vor allem den Basiszoll von 15 Prozent auf nahezu alle Produkte. Nicht betroffen sind dagegen Zölle auf Stahl und Aluminium sowie die Autozöl­le. Diese beruhen auf anderen Rechtsgrundlagen. Ein veritables Chaos war angerichtet.

Kraftwerkskomponenten
© Meine Industrie Kraftwerkskomponenten gehen aus der Steiermark Richtung USA.

Das EU-Parlament stoppte daraufhin seinerseits die Umsetzung des am 27. Juli 2025 im schottischen Golfclub Turnberry ausverhandelten Zoll-Deals. Die EU hatte sich dabei unter anderem verpflichtet, Zölle für US-Importe auf null zu setzen beziehungsweise US-Produkte im Wert von 750 Milliarden Dollar einzukaufen.

Trump reagierte umgehend. Er kündigte noch am selben Tag an, die gekippten Zölle auf Basis eines Handelsgesetzes aus dem Jahr 1974 durch einen neuen Sonderzoll von zehn Prozent zu ersetzen – um am nächsten Tag auf 15 Prozent zu erhöhen: Zollpolitik mit Pokertisch-Attitüde, wobei aber unklar ist, ob der Global-Zoll zu bestehenden Zöllen in manchen Bereichen addiert werden muss.

Ein großer, politisch zentraler Teil der Zollpolitik ist juristisch pulverisiert worden – aber nicht alles.

EU in der Zwickmühle

Fraglich bleibt auch, ob es für die bereits bezahlten Zölle in der Höhe von rund 150 Milliarden Dollar einen Anspruch auf Rückerstattung gibt. Eine entsprechende Klagswelle baut sich bereits auf. „Das wiederum hätte erhebliche Konsequenzen für das US-Budget, da diese Zolleinnahmen Teile der ,Big Beautiful Bill‘ gegenfinanzieren sollten“, analysiert WIFO-Chef Gabriel Felbermayr.

Die Position Europas in Trumps Vabanquespiel ist dabei toxisch-divers: Zum einen ist es eine Möglichkeit, sich als Gegenpol zu positionieren, zum anderen sieht man sich gestärkter Konkurrenz gegenüber, da Staaten, die bislang höhere Zollregimes der USA zu akzeptieren hatten, von den jüngsten Volten profitieren.

Trump selbst gibt indes weiter den von sich selbst beeindruckten starken Mann. „Our nation is back. Bigger, better, richer, and stronger than ever before“, trompetete bei der „Rede an die Nation“. Der Zuspruch unter den Adressierten schwindet in aktuellen Umfragen allerdings. Die Bürger spüren wenig von den Ankündigungen: Das US-BIP wächst zwar – aber mit 2,2 Prozent nur moderat. Die Inflationsrate sinkt zwar – aber die Basiskosten für den Alltag sind stabil hoch, die Nominallöhne dagegen nur leicht gestiegen. Der Wohlstand schrumpft in Trumps selbsternanntem Wunderland. 

Der Stopp des Zolldeals ist die richtige Antwort. Europa muss selbstbewusst und geeint auftreten und unabhängiger von den USA werden.

„Rückerstattung und Fristen prüfen“

Die jüngsten Entwicklungen haben massive Auswirkungen auf die Beziehungen zu Österreichs zweitwichtigstem Exportmarkt. Was jetzt zu tun ist.

Welcher Zollsatz gilt noch? Und wie lange? Vom Urteil des Supreme Courts ist auch Öster­reichs Exportwirtschaft betroffen. Denn auch wenn die Ausfuhren in die Vereinigten Staaten wegen der erratischen Zollpolitik Donald Trumps allein im vergangenen Jahr um 21,4 Prozent eingebrochen sind, bleiben die USA hinter Deutschland immer noch Österreichs zweitwichtigster Handelspartner. Die aktuelle Lage destabilisiert den transatlantischen Handel. Unter anderem bleibt offen, ob und in welchem Umfang bereits bezahlte IEEPA-Zölle rückerstattet werden (müssen). Zuständig dafür wird voraussichtlich der U.S. Court of International Trade (CIT) sein. „Steirische Unternehmen sollten daher gemeinsam mit ihren US-Importeuren Einfuhrdokumente sichern, mögliche Rückerstattungsvolumina prüfen und Fristen im Blick behalten“, rät man beim Internationalisierungscenter (ICS). Es bleibe daher zentral, Zoll- und Rechtsthemen in die US-Strategie einzubauen – von der Preis- und Vertragsgestaltung bis hin zur Bewertung künftiger Investitionen in den USA.

Webinar zu US-Zöllen

Zum Supreme-Court-Urteil und den Auswirkungen auf die US-Zollpolitik gibt es am 3. März um 14 Uhr ein Webinar der WKO.

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Hinweis
Aktuelle Zahlen

21,4 Prozent Minus (entspricht 3,5 Milliarden Euro): So stark sind 2025 die österreichischen Exporte in die USA eingebrochen.

15 Prozent Zollgrenze auf die meisten Produkte: Diese Einigung  der USA und der EU liegt jetzt auf Eis.

15 Prozent Globalzoll für 150 Tage kündigte Donald Trump nach dem Supreme-Court-Entscheid an – ob er sektoral auf bestehende Zölle zu addieren ist, ist aber unklar.