Zum Inhalt springen
Außenansicht der WKO Steiermark
© Hurnaus

Erhöhung der Funktionsentschädigungen wird in der Steiermark ausgesetzt

Das Präsidium der Wirtschaftskammer Steiermark wird den Beschluss zu den Funktionsentschädigungen aussetzen. Nun liegt eine österreichweite Lösung vor.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 19.11.2025

Das Präsidium der Wirtschaftskammer Steiermark wird den Beschluss zu den Funktionsentschädigungen aussetzen. „Wir haben in diesem Zusammenhang auf eine einheitliche österreichweite Lösung gedrängt. Diese liegt jetzt abgestimmt mit der Bundeswirtschaftskammer vor. Es wird eine externe Überprüfung geben, bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse werden auch in der Wirtschaftskammer Steiermark sämtliche Funktionsentschädigungen auf das alte Niveau zurückgesetzt. Mit diesem Schritt wollen wir zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen“, betont WKO Steiermark Präsident Josef Herk im Namen des Präsidiums: „Wir stehen zu der einheitlichen Neuordnung des Systems der Funktionsentschädigung in der Wirtschaftskammer und unterstützen Martha Schultz in all ihren Bemühungen Reformen bundesweit voranzutreiben und werden diese selbstverständlich auch in der Steiermark umsetzen. Gerade jetzt braucht es eine starke Interessenvertretung mehr denn je.“  

Dieser Beschluss wird sämtliche Funktionen der Wirtschaftskammer Steiermark mit Ausnahme der Fachgruppen umfassen, da diese Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind. An diese ergeht eine Empfehlung dem Beschluss zu folgen.