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Mann und Frau überprüfen eine kaputte Waschmaschine.
© auremar I stock.adobe.com

Geräte-Retter-Prämie löst künftig Reparaturbonus ab

Die beliebte Förderaktion feiert ab 12. Jänner in modifizierter Form ihr Comeback. Maximal 130 Euro werden künftig gefördert.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 18.12.2025

Von der Kaffeemaschine über die Waschmaschine bis zum Fernseher: Ab 12. Jänner wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten wieder gefördert – und zwar mit der neuen Geräte-Retter-Prämie, die den beliebten Reparaturbonus ablösen wird. In gewohnter Manier können Konsumenten ab diesem Zeitpunkt wieder Bons erstellen und bei den teilnehmenden Partnerbetrieben einlösen. 

 Gefördert werden künftig 50 Prozent der Bruttokosten – Reparaturen, Wartungen und Serviceleistungen sind mit maximal 130 Euro gedeckelt, Kostenvoranschläge sind mit 30 Euro begrenzt. Das neue Förderinstrument wurde damit abgespeckt, auch die Liste der förderfähigen Geräte wurde überarbeitet: So sind Smartphones, Smartwatches, Fitnessgeräte, Fahrräder sowie Musikinstrumente und Geräte zur Körperpflege nicht mehr umfasst.

Betriebe, die bereits früher am Reparaturbonus beteiligt waren, werden von der KPC kontaktiert, um eine aktualisierte Vereinbarung zu unterzeichnen. Unternehmen, die indes neu teilnehmen möchten, können ab sofort einen Teilnahmeantrag stellen. „Wir hoffen, dass möglichst viele Betriebe sich regis­trieren, gefunden werden und so ihre Reparatur-Kompetenz unter Beweis stellen können“, so Branchenvertreter Arno Adler. „Die Geräte-Retter-Prämie ist ein Gewinn für die Umwelt, die Bevölkerung und die Wirtschaft“, ist er überzeugt.

Hinweis
Mehr Infos dazu online unter www-geräte-retter-prämie.at