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© Foto Fischer

Gerichtshof-Entscheid als A9-Rückenwind

Positiven Rückenwind bekam die Debatte um den dreispurigen Ausbau der A9 nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 08.05.2025

Seit 2009 gibt es Überlegungen, die A22 auf je drei Spuren (derzeit zwei) zwischen dem Knoten Stockerau und der Auf- und Abfahrt Stockerau zu erweitern. Vor wenigen Tagen bekam das Projekt neuen Rückenwind, der Verwaltungsgerichtshof als letzte Instanz entschied nämlich, dass keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist, da es sich um keinen Neu-, sondern einen Ausbau handle. Die Veränderungen im Landschaftsbild seien jedoch kein Aspekt, der in einer UVP geklärt werden müsste, so der VwGH.

Auch wenn die Steiermark von dem Urteil nicht direkt betroffen ist, so gab es in vielen Regionen südlich von Graz doch leisen Jubel. Denn auch der dreispurige Ausbau der A9 zwischen dem Knoten Graz-West und der Anschlussstelle Wildon hängt trotz politischer Zugeständnisse von vielen Seiten weiter in der Luft.

Es gibt umfassende Untersuchungen von mehreren Stellen, die die Alternativlosigkeit des dreispurigen Ausbaus der A9 aufzeigen


„Es gibt umfassende Untersuchungen, die die Alternativlosigkeit des dreispurigen Ausbaus aufzeigen“, mahnt WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk. Für Michael Hohl, WKO-Obmann im Bezirk Graz-Umgebung, ist klar: „Das vorliegende Gerichtsverfahren ist ein Paradebeispiel dafür, wie Behördenwege und Verfahrensdauern der heimischen Wirtschaft schaden. Nichtsdestotrotz freut es uns, dass durch die Entscheidung klar ist, dass für den Autobahnausbau um eine weitere Spur keine neuerliche Umweltverträglichkeitsprüfung vonnöten ist und einem Ausbau der A9 aus UVP-Sicht sohin nichts mehr im Wege steht.“

Ewald Verhounig, Standortanwalt der WKO, fasst zusammen: „Die Asfinag hat das Projekt bereits vor sechs Jahren fertig zur Einreichung gehabt. Die bauliche Umsetzung war für 2025 bis 2026 geplant. Bei den umweltrechtlichen Verfahren sah es damals sehr gut aus, nun hat man aufgrund des sachlich nicht fundierten Planungsstopps, wie auch eine unabhängige Studie der TU Graz bestätigt hat, bereits wertvolle Zeit verloren. Wir hoffen, dass die gerichtliche Entscheidung bei der A22 dem Projekt nun Rückenwind verleihen wird. Ein Großteil der Ausbauflächen ist rechtssicher nutzbar.“

Alexander Petritsch