Kampf gegen LKW-Fahrverbot auf B320 geht weiter
Kurz war das Fahrverbot auf der B320 aufgehoben – nun kehrt es zum Unmut der Wirtschaft zurück. Die WKO will die Verordnung weiter bekämpfen.
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Die freie Fahrt war nur von kurzer Dauer. Mitte August wurde das Fahrverbot auf der Ennstal-Bundesstraße für Lkw über 7,5 Tonnen mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Steiermark vor dem Verfassungsgerichtshof gekippt. Der Grund? Falsch formulierte Zusatztafeln. Diese gaben über Ausnahmen zu wenig Auskunft. Denn für den Ziel- und Quellverkehr – also für das Be- und Entladen – konnte die B320 auch von schweren Lkw immer befahren werden, nicht jedoch fürs generelle Zu- und Abfahren.
Dass die Fahrverbote auf der B320 gänzlich ausgesetzt werden, stand immer außer Frage. In der Wirtschaftskammer Steiermark wollte man sich jedoch für eine praxistaugliche Lösung einsetzen. Ganz nach dem Vorbild der Triebener Straße (B114), wo ebenfalls ein Lkw-Fahrverbot gilt, sollten auch auf der B320 ortsansässige Unternehmen jederzeit zu ihrem Betrieb zu- oder von ihrem Betrieb wegfahren können.
Kein Einlenken der Bezirkshauptmannschaft
Auf die Einwände der WKO ging die zuständige Behörde, die Bezirkshauptmannschaft Liezen, jedoch nicht ein. Die Folge? Das Fahrverbot samt Ausnahmen bleibt gleich. Die BH bestellte Anfang Oktober lediglich neue Zusatztafeln, die – sobald produziert und geliefert – erneut entlang der B320 aufgestellt werden. Die Verordnung ist ab dann auch wieder gültig. Für die Unternehmen ein ernstzunehmendes Problem. Weite Umwegfahrten gehören für regionale Betriebe bald wieder zum Alltag. Sowohl finanziell als auch im Sinne der Nachhaltigkeit eine Belastung, weiß WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk: „Wir hätten eine Lösung mitgetragen, die ausländischen Transitverkehr auf die Autobahn und weg aus dem Ennstal verlagert hätte. Was wir aber nicht wollen, ist eine Behinderung der regionalen Wirtschaft. Genau das passiert jetzt. Unternehmen aus der Region werden in ihrer täglichen Arbeit gestört. Wir brauchen eine Lösung, die unsere steirischen Unternehmen unterstützt und nicht zu teuren und umweltschädlichen Umwegfahrten zwingt.“
Wirtschaft gibt sich nicht geschlagen
Die Wirtschaftskammer gibt sich weiter kämpferisch. Sollten Fahrer aufgrund der Verordnung wieder abgestraft werden, obwohl sie keine „Mautflüchtlinge“ sind, wird man wie auch in der Vergangenheit für rechtliche Unterstützung sorgen. Betroffenen wird ein Anwalt vermittelt und es werden jene Verfahrenskosten übernommen, die nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.
Doch es gibt auch eine Neuerung: Nachdem das Amtsgeheimnis aufgehoben wurde, kennt die WKO das Gutachten, das als Basis für die Verordnung dient. Von der Seite der Wirtschaft heißt es: „Ein Fahrverbot kann nicht einfach so ausgesprochen werden. Es braucht nachvollziehbare Gründe. Das letzte Gutachten wurde von der BH Liezen vor sechs Jahren in Auftrag gegeben. Aus diesem geht jedoch nicht hervor, dass ein regionales Lkw-Fahrverbot empfohlen wird. Wir werden also weiterhin kämpfen, bis wir zu einer Lösung kommen, die für unsere Betriebe funktioniert.“