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Krankenstand schützt vor Kontrolle nicht

Bei Verdacht auf Krankenstandsmissbrauch sind Arbeitgeber nicht machtlos. Das WKO-Rechtsservice informiert über die rechtliche Lage.

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Aktualisiert am 02.07.2026

Laut Fehlzeitenreport des WIFO waren die unselbständig Beschäftigten zuletzt 15,4 Tage pro Jahr im Krankenstand. Was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber den Verdacht auf Missbrauch hegt, weiß das WKO-Rechtsservice. 

Von Atemwegserkrankungen über psychische Probleme bis zu Problemen mit dem Bewegungsapparat: Wie der aktuelle Fehlzeitenreport 2025 ausweist, waren bundesweit unselbständig Beschäftigte zuletzt 15,4 Tage pro Jahr im Krankenstand. Daraus resultiert ein Verlust an Jahresarbeitszeit von 4,1 Prozent. Regional betrachtet, liegt der Anteil in der Steiermark mit durchschnittlich 16,3 Tagen sogar noch darüber. 70,1 Prozent aller Beschäftigten waren bundesweit zumindest einmal im Krankenstand, so die Statistik.

„Bei längeren Ausfällen werden Betriebe entlastet, indem die ÖGK das Krankengeld übernimmt“, will ÖGK-Arbeitgebervertreterin Bea­trice Erker nicht an den Errungenschaften des Sozialstaates rütteln. Auch in der WKO Steiermark will man niemanden unter Generalverdacht stellen. „Wer tatsächlich krank ist, soll sich auskurieren, bis er wieder einsatzfähig ist“, betont WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk. 

Doch es gibt – leider – auch andere Fälle, monieren immer mehr Unternehmer. Doch wie geht man als Arbeitgeber am besten vor, wenn man den Verdacht hegt, dass ein Dienstnehmer Krankenstand missbräuchlich in Anspruch nimmt? „Ob Social-Media-Beiträge, Berichte von Arbeitskollegen, geschilderte Ankündigungen oder Videos: Wichtig ist eine genaue Dokumentation sämtlicher Beweismittel“, so WKO-Arbeitsrechtsexperte Georg Königsberger. „Auch die Beauftragung einer Detektei kann hilfreich sein, um den Missbrauch zu beweisen.“ Erhärtet sich der Verdacht, „können im Fall einer Entlassung auch die Kosten der Detektei auf den Dienstnehmer überwälzt werden“. 

Außerdem können Betriebe einen solchen Verdacht auch der ÖGK melden. Zusätzlich werden auch immer wieder stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. So wurden laut ÖGK im Vorjahr 409.000 Kontrollen veranlasst – neben der Vorladung zur medizinischen Prüfung können das auch Hausbesuche oder telemedizinische Begutachtungen sein. 

Arbeitsrechtlich drohen Dienstnehmern bei Missbrauch weitreichende Konsequenzen. „Die strengste Sanktion ist die Entlassung“, sagt Königsberger. „Als gelindere Mittel sind auch eine Kündigung, eine Entgeltkürzung oder Verwarnung möglich.“ Erker rät zudem, im Fall des Falles mit dem Mitarbeiter das Gespräch zu suchen. „Ihn damit zu konfrontieren, kann schon Wunder wirken – und hat Signalwirkung für die ganze Belegschaft.“

Das Arbeitnehmerkrankenstandsrecht war kürzlich auch Thema beim Wirtschaftsparlament, wo die Fraktionen auf eine Novellierung pochten – mit dem Ziel, Arbeitgeber im Bereich der Entgeltfortzahlung zu entlasten.

Hinweis
61,6 Millionen Tage waren die Versicherten der ÖGK im Vorjahr im Krankenstand. 1,1 Milliarden Euro wurden für Kranken- und Wiedereingliederungsgeld ausgegeben.